DG PARO-Frühjahrstagung 2021

Unterstützende Parodontitistherapie im Fokus

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Mit der neuen PAR-Richtlinie wird die UPT erstmalig Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs. Beim DG PARO-Teamtag am 25. Februar 2021 stand das Thema im Fokus der Vorträge.

Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2021 wird die neue Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) in Kraft treten. Danach hat der Patient Anspruch auf eine Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Abschluss der Therapiestufe 2 beziehungsweise 3.

Wie kann die UPT künftig sinnvoll ausgestaltet werden? Welche Empfehlungen gibt die jüngst erschienene Leitlinie zur Parodontitisbehandlung der Stadien I bis III? Diesen Fragen widmeten sich zwei Vorträge von Dr. Sonja Sälzer, Hamburg, und Dr. Gregor Petersilka, Würzburg auf dem Teamtag der komplett online veranstalteten DG PARO-Frühjahrstagung.

Die neue PAR-Richtlinie stärkt das zahnärztliche Gespräch, um den Patienten zur aktiven Mitarbeit bei der Parodontitistherapie zu motivieren. Einen wesentlichen Anteil nehmen dabei die zahnärztlichen Mundhygieneinstruktionen zur Verbesserung der häuslichen Mundhygiene des Patienten ein. Doch wie sieht die richtige Mundhygieneinstruktion aus?

Parodontitisprävention muss individuell erfolgen

Patienten mit erhöhtem Risiko häufiger zur PZR

Für die Risikoermittlung sollte in der Anamnese die Frage gestellt werden, ob in der Familie des Patienten Parodontitisfälle beziehungsweise gehäufter Zahnverlust durch Parodontitis bekannt sind. „Ein Patient mit erhöhtem Risiko sollte häufiger schon in jungen Jahren in den Recall kommen, häufiger eine Professionelle Zahnreinigung erhalten und für die Erkrankung der Parodontitis sensibilisiert werden.“ Für die Prävention und Therapie der Parodontitis gelte der Ansatz der personalisierten Medizin in besonderem Maße, um sowohl Über- als auch Unterversorgung zu vermeiden, so Sälzer.

Mundhygieneinstruktionen: Häusliches Biofilmmanagement

Die Mundhygieneinstruktionen enthalten Hinweise, wie der Patient Zähne putzen soll und ob zusätzlich zur mechanischen Reinigung noch adjuvante Hilfsmittel wie Mundspüllösungen notwendig sind. Für die Zahnreinigung empfiehlt die neue Leitlinie elektrische Zahnbürsten, für die Reinigung der Zahnzwischenräume Interdentalraumbürsten als erste Wahl, alternativ können auch Mundduschen empfohlen werden. In Studien konnte für Mundduschen ein Reinigungseffekt gezeigt werden, für Zahnseide dagegen nicht.

Neben den Hinweisen zur Mundhygiene ist auch die Kontrolle von Risikofaktoren (Diabetes, Rauchen, Ernährung) wichtig. Die wissenschaftliche Literatur zeigt, dass die erfolgreiche Kontrolle von Risikofaktoren zu besseren parodontalen Parametern führt. Sälzer plädiert allerdings nicht dafür, eine Raucherentwöhnung in der Zahnarztpraxis zu versuchen – dafür solle auf externe Spezialisten verwiesen werden.

Befund und Dokumentation

Instrumentierung

Supra- oder subgingival instrumentieren? „Wenn Sie hier in die Leitlinie hineinschauen, kommt man zu dem ‚schelmischen‘ Ergebnis, dass die Datenlage unklar ist“, sagte Petersilka. Es sei erstaunlich, dass die Evidenz zu dieser Frage immer noch so dünn ist. „Wenn man ganz ehrlich ist: Sie können zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen, dass ein Verfahren dem anderen jetzt ganz klar überlegen sei.“ In der eigenen Praxis favorisiert Petersilka jedoch „aus dem Bauch heraus“ das regelmäßige supra- und subgingivale Instrumentieren im Rahmen der UPT. Das setze allerdings voraus, dass ausgebildetes Fachpersonal vorhanden ist.

Recallintervalle

Wie häufig sollte im Rahmen der Nachsorge instrumentiert werden? Die Leitlinie empfiehlt eine Orientierung an der Taschensondierungstiefe. Alles ab etwa 4 bis 5 mm Resttaschentiefe bedarf einer regelmäßigen Nachsorge. Zunächst einmal sollte eine Nachsorge etwa alle drei Monate angeboten werden, um dann anhand der Werte für die Blutung auf Sondierung (größer oder kleiner 20 Prozent) das Intervall zu kürzen oder zu strecken.

Welche Instrumente?

Ob Schall-, Ultraschall- oder Handinstrumente eingesetzt werden, liegt auch nach der neuen Leitlinie im Ermessen des Behandlers. Handinstrumente ermöglichen „ein kostengünstiges, wartungsarmes Vorgehen“. Bei entsprechendem Training lassen sich damit hervorragende Ergebnisse erzielen. Schall-/Ultraschall-Instrumente erzeugen demgegenüber nicht nur in der Anschaffung, sondern auch in der Wartung Kosten. Zur Frage, ob Schall- oder Ultraschallinstrumente die besseren Ergebnisse liefern, ist die Studienlage sehr eindeutig: Wesentliche Unterschiede lassen sich nicht feststellen.

Zu Pulverstrahlgeräten gibt es bislang keine Positionierung in der Leitlinie, weil dort die Evidenz noch fehlt. Petersilka sieht jedoch Vorteile in der Handhabung und in der Zeitersparnis. Allerdings bedarf es auch hier eines gewissen Trainings, um mit diesen Geräten effizient arbeiten zu können.

Die DG PARO-Frühjahrstagung fand vom 25. bis 27. Februar 2021 als Online-Event statt. Die Vorträge können noch bis zum 30. April on demand angesehen werden. Die Anmeldung ist noch bis zum 14. März möglich und erfolgthier.

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