Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ab 30. Juni nicht mehr möglich!
Zu viele Inhaberinnen und Inhaber von elektronischen Heilberufsausweisen hätten noch nicht auf die Anschreiben ihrer Anbieter reagiert, meldet die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und erinnert: „Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen spätestens bis zum 30.06.2026 getauscht werden.“
Nach Auskunft der gematik sei keine Fristverlängerung zu erwarten. Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte, die den Tausch noch nicht vollzogen haben, werden dringend gebeten, auf die Nachrichten der Anbieter zu reagieren und den Tauschprozess zu starten.
„Die zu tauschenden Karten werden spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt – auch ohne Zutun der Karteninhaber. Ein Unterzeichnen von E-Rezepten, eAUs oder EBZ-Nachrichten ist dann nicht mehr möglich!“
Wer ist betroffen?
Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle eHBA der Generation 2 sowie eHBAs mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden. Betroffen seien daher
alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,
alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden sowie
alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.
Die meisten Praxen seien bereits tätig geworden. Trotzdem fehle von vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten noch eine Rückmeldung. Diese sollten umgehend handeln!
Was bedeutet das für Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Für alle elektronischen Heilberufsausweise, die nicht zu den oben genannten Gruppen gehören oder bereits ausgetauscht wurden, ist kein weiterer Handlungsbedarf erforderlich, schreibt die BZÄK weiter.
„Haben Sie jedoch eine entsprechende Aufforderung durch Ihren Anbieter (SHC, D-Trust oder medisign) erhalten, sind dieser noch nicht gefolgt und benötigen den eHBA für die weitere Teilnahme über den 30. Juni 2026 hinaus, dann müssen Sie umgehend reagieren.“
Bei den E-Mails der Anbieter handele es sich nicht um Werbung oder Spam. „Bitte informieren Sie auch das Praxispersonal, um entsprechende Korrespondenz zu erkennen“, rät die BZÄK .
Kartentausch erfolgt bei allen Anbietern kostenneutral
Betroffene erhalten neue, sichere Karten als Austausch- oder Folgekarten, sofern alle persönlichen Daten gleich geblieben sind, oder eine neue Karte im Rahmen eines Neuantrags, falls Name oder Meldeadresse sich geändert haben. Sollten sich keine wesentlichen Kundendaten geändert haben, sei ein vereinfachtes Austauschverfahren vorgesehen.
Der Kartentausch erfolge bei allen Anbietern kostenneutral (die zusätzliche Laufzeit der Neukarte wird wie gewohnt berechnet). D-Trust bitte betroffene Kundinnen und Kunden, bei denen der eHBA getauscht werden muss und noch länger als ein Jahr Restlaufzeit hat und diejenigen, die umgezogen sind, vor Bestellung mit dem Support der D-Trust in Kontakt zu treten. Dort erhalten Sie zur Restlaufzeit abgestimmte Gutscheine.
Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter:
D-Trust
Medisign







