Aufhebungsverträge können zur Kostenfalle werden
Der VDAA verweist in seiner Mitteilung auf ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19.11.2025 (Az. 4 SLa 276/25). Dort musste ein Arbeitgeber zahlen, weil ein Betrag im Vertrag falsch geregelt war.
Den Fall erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA. Die Botschaft des Urteils sei klar: Ein Aufhebungsvertrag ist kein „formloser Deal“, sondern ein rechtlich anspruchsvolles Instrument.
Dabei habe der Aufhebungsvertrag klare Vorteile:
keine Kündigungsfristen
keine Kündigungsgründe erforderlich
kein Kündigungsschutz greift automatisch
keine Anhörung des Betriebsrats notwendig
Ein häufiger Fehler liegt nicht im Vertragstext, erklärt der VDAA, sondern im Verhalten davor. Denn laut Gesetz müssen Arbeitgeber fair verhandeln. Das bedeutet: Kein Druck. Keine Überrumpelung. Keine Ausnutzung von Stresssituationen. „Das Bundesarbeitsgericht ist hier streng: Wer eine psychische Drucksituation schafft, riskiert die Unwirksamkeit des gesamten Aufhebungsvertrags“, so Görzel.
Formfehler vermeiden: Schriftform ist Pflicht
Zudem sei ein Aufhebungsvertrag nur wirksam, wenn er schriftlich geschlossen wird (§ 623 BGB). „Das heißt konkret: keine E-Mail, kein Fax, keine mündliche Vereinbarung. Nur ein unterschriebenes Dokument zählt.“ Zusätzlich könnten Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen strengere Regeln vorgeben.
Ein sauberer Aufhebungsvertrag regelt laut VDAA mindestens:
Beendigungszeitpunkt
Freistellung und Urlaub
Abfindung
offene Vergütung
Rückgabe von Arbeitsmitteln
Wettbewerbsverbote
Arbeitszeugnis
Fehlen hier klare Regelungen, drohen Streitigkeiten. Und im Zweifel hohe Nachzahlungen, warnt der Experte. Wichtig zu wissen sei auch: Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, weil sie aktiv an der Beendigung mitgewirkt haben.
Schon kleine Fehler können teuer werden
Zudem zeige das aktuelle Urteil, dass schon kleine Fehler im Vertrag teuer werden können. Im vorliegenden Fall ging es um ein falsch geregeltes Überbrückungsgeld – und der Arbeitgeber musste zahlen. Das Problem: Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag lässt sich später kaum einseitig korrigieren.
Der Aufhebungsvertrag ist ein starkes Instrument im Arbeitsrecht. Aber nur, wenn er richtig eingesetzt wird. Fehler kosten Geld. Und führen oft direkt vor Gericht.










