UPD soll Stiftung werden – finanziert von den Kassen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Novelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) verabschiedet. Demnach soll die UPD als „unabhängige, qualitätsgesicherte und kostenfreie Informationsstelle zur Beratung von Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen als Stiftung bürgerlichen Rechts” verstetigt werden. Wie das Bundesgesundheitsministerium dazu mitteilt, soll die Stiftung vom GKV-Spitzenverband errichtet werden und zum 1. Januar 2024 ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Stiftung soll jährlich einen Gesamtbetrag von 15 Millionen Euro erhalten, davon sollen 93 Prozent auf die gesetzliche (GKV) und sieben Prozent auf die private Krankenversicherung (PKV) entfallen. Die Tätigkeit der Stiftung soll laut Entwurf jährlich extern evaluiert werden.
Kritisch äußerte sich dazu der GKV-Spitzenverband und verwies auf den Ampel-Koalitionsvertrag. Dort hatte sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, eine vollständig unabhängige Patientenberatung dauerhaft zu etablieren, führte Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Verbandes, an. Das könne man als ergänzendes Beratungsangebot zur umfassenden und qualifizierten Beratung durch die Kranken- und Pflegekassen politisch gut vertreten. Der jetzige Entwurf hingegen widerspreche komplett dieser Zielsetzung. Er sehe insbesondere einen Zwang zur Finanzierung der UPD fast vollständig durch die gesetzliche Krankenversicherung, zu einem kleinen Teil durch die private Krankenversicherung, vor. Diese Absicht liege inhaltlich konträr zum Koalitionsvertrag und begegne erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, sagte Kiefer.
Ebenfalls für verfassungswidrig hält der PKV-Verband die Absicht des Gesetzgebers, die PKV zur Finanzierung der UPD zu verpflichten. Dies bestätige auch ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn, wie PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther erklärte. Die Aufgabe der UPD sei eindeutig Verbraucherschutz, somit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so Reuther. Schon die organisatorische Trennung der UPD von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung mache deutlich, dass es sich hierbei gerade nicht um eine Leistung der Krankenversicherungen handeln solle. Vielmehr solle die Beratung unabhängig von ihnen erbracht werden; sie dürften auf die Tätigkeit der UPD keinen Einfluss nehmen. Eine solche unbeeinflussbare Leistung, erbracht durch einen Dritten, sei offensichtlich versicherungsfremd, argumentiert er.