UPD spricht sich für Stiftungsmodell und finanzielle Unabhängigkeit aus
Die U
Auch eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) sei vorstellbar
Favorit sei für die UPD das Stiftungsmodell, es könne sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich ausgestaltet sein. Vorstellbar sei jedoch auch ein Mischmodell mit Aufsicht durch eine vom Bund errichtete Stiftung über die Patientenberatung im Form einer gemeinnützigen GmbH.
Patientenorganisationen favorisieren ebenfallsein Stiftungsmodell
Für eine Anbindung der UPD an die Zivilgesellschaft und die Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit haben sich jetzt auch maßgebliche Patientenorganisationen gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufgestellt. Ihr Favorit: Ebenfalls ein Stiftungsmodell.
Ein vom vzbv in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat dazu einen Vorschlag unterbreitet. Darin wird die konkrete Formulierung für ein Errichtungsgesetz vorgestellt. Die Kernpunkte: Zweck der Stiftung soll die Förderung und Sicherung der Unabhängigen Patientenberatung sein. Die Stiftung soll einen jährlichen Zuschuss des Bundes erhalten. Und die Rechtsaufsicht soll bei Bundesgesundheitsministerium liegen. Ferner soll laut dem Gutachten das Leitungsorgan mit Organisationen besetzt werden, die eine enge fachliche Nähe zur Patientenberatung haben. Außerdem soll der Bund als Stiftungsinitiator eingebunden werden.
Als wesentlich für eine neue UPD formulierten die Patientenorganisationen und der Verbraucherzentrale Bundesverband gemeinsam weitere Kernkriterien. Dazu gehört die Unabhängigkeit der Beratung von Industrie, Leistungserbringern und Kostenträgern, der enge Austausch mit der Patientenvertretung in der Gesundheitspolitik und eine nachhaltige zivilgesellschaftliche Trägerstruktur. Hinzu kommt ein zentrales Wissens- und Qualitätsmanagement und ein besonderes Augenmerk auf vulnerable Gruppen.
Wie geht es mit der UPD weiter?
Die Forderung, eine Neuaufstellung der UPD noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen, wird von verschiedenen politischen Seiten schon seit längerem intensiv diskutiert. So hatte der Bundesrechnungshof letzten Sommer den gegenwärtigen Träger der UPD, die krankenkassennahe Sanvartis Careforce Holding GmbH, kritisiert. Er hatteunwirtschaftliche Mittelverwendung vorgeworfen und angeregt, dass künftig entweder eine Stiftung oder eine staatliche Einrichtung (zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.) die Trägerschaft übernehmen sollte. Auch verschiedene politischen Parteien sprachen sich für eine Weiterentwicklung aus, wobei das Stiftungsmodell viel Zustimmung fand. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung hatte schließlich im Dezember ein eigenes Gutachten veröffentlicht – mit vier möglichen Organisationsformen für die UPD. Das Stiftungsmodell wird hier ebenfalls favorisiert.
Die aktuelle Förderperiode der UPD läuft noch bis zum 31. Dezember 2022. Damit eine Neuaufstellung gelingt, müsste die Politik noch in dieser Legislaturperiode die Weichen dafür stellen.