Urlaub im Minijob
Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage der Minijobber pro Woche auf der Arbeit ist - nicht, wie viele Stunden arbeitet: Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen) / 6 (Arbeitstage Montag bis Samstag).
Arbeitet ein Minijobber fünf Werktage pro Woche, stehen ihm also 20 Urlaubstage zu (5 x 24 / 6), auch wenn er nur zehn Stunden in der Woche insgesamt arbeitet. Arbeitet er nur an zwei Werktagen pro Woche, stehen ihm nur acht Urlaubstage (2 x 24 / 6) zu.