Urlaub im Minijob

sg
Praxis
Minijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei geringfügig Beschäftigten richtet sich der Anspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz dabei an der Anzahl der zu arbeitenden Tage aus.

Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage der Minijobber pro Woche auf der Arbeit ist - nicht, wie viele Stunden arbeitet: Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 (Urlaubsanspruch in Werktagen) / 6 (Arbeitstage Montag bis Samstag).

Arbeitet ein Minijobber fünf Werktage pro Woche, stehen ihm also 20 Urlaubstage zu (5 x 24 / 6), auch wenn er nur zehn Stunden in der Woche insgesamt arbeitet. Arbeitet er nur an zwei Werktagen pro Woche, stehen ihm nur acht Urlaubstage (2 x 24 / 6) zu.

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