Urteil: Partnerfactoring ist unzulässig
Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ kamen Formen der Kooperation und Incentivierung erneut auf den Prüfstand - so auch das Modell des Partnerfactorings im Dentalbereich, bei dem die für das Factoring der Honorarforderungen des Zahnarztes entstehenden Gebühren zwischen Zahnarzt und Fremdlabor geteilt werden.
Das Verfahren wurde demnach vom Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum GmbH (DZR) angestrengt, um mehr Klarheit ins Tagesgeschäft der Zahnarztpraxen, Dentallabore und Abrechnungsdienstleister in Deutschland zu bringen. „Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt die Aussagen der im letzten Jahr erstellen Rechtsgutachten, die zur Einstellung unseres Partnerfactorings geführt haben“, sagte der bei DZR für Recht zuständige Geschäftsführer Konrad Bommas.
Das am 30. Mai verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Urteilsbegründung soll in Kürze vorliegen.
Landgericht HamburgUrteil vom 30.5.17Az.: 406 HKO 214/16