Landgericht München

Urteil verbietet Fake-Bewertungen

mg
Gesellschaft
Wird die Luft für Anbieter von Fake-Bewertungen jetzt dünner? Das Münchner Landgericht hat jüngst ein Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz verurteilt – nun aber Probleme mit der Vollstreckung.

Im vorliegenden Fall verhandelten die Richter die Klage des Hotel-Vergleichsportals Holidaycheck gegen den Bewertungsdienstleister Goldstar Marketing. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, kam das Münchner Landgericht in dem noch unveröffentlichten aber der Zeitung vorliegenden Urteil zu einem klaren Schluss: Goldstars Geschäftsmodell, heißt es darin, basiere darauf, Fake-Bewertungen zu verkaufen. Die Agentur sei deshalb zu Unterlassung, Schadenersatz, Auskunft und Erstattung der Kosten verurteilt worden. Sie müsse dafür sorgen, dass die entsprechenden Fake-Bewertungen gelöscht werden und sei verpflichtet, Holidaycheck Auskunft darüber zu geben, von wem die Fake-Bewertungen stammen.

Beim Vergleichsportal mag man sich über den aktuellen juristischen Erfolg indes nicht so richtig freuen, berichtet die SZ weiter. Bereits 2019 klagte das Portal erfolgreich gegen eine andere Agentur. Doch: „Mit dem gewonnenen Urteil sind wir alleingelassen, was die Durchsetzung betrifft“, erklärt Jonas Ertlmaier, Leiter Betrugsverfolgung gegenüber der Zeitung. Es sei nun an Holidaycheck, die aktuelle Adresse von Goldstar zu recherchieren, damit das Urteil überhaupt zugestellt werden kann. Zuletzt war die Agentur auf Zypern gemeldet. Nun müsse Holidaycheck Privatdetektive engagieren, „die Verfolgung aufnehmen und irgendwo im Ausland von Haus zu Haus ziehen.“

Initiative gegen Fakes: „Es fehlen die abschreckenden Maßnahmen“

Bereits 2021 hatte das Portal die Initiative „Gemeinsam gegen Fake-Bewertungen“ ins Leben gerufen, die heute von 17 weiteren Unternehmen oder Verbänden unterstützt wird, darunter auch die Arzt- und Arbeitgeber-Bewertungsportale jameda und kununu. Alle Mitglieder der Allianz treten für die Authentizität von Bewertungen, gegen gefälschte Bewertungen und für eine transparente und verlässliche Aufklärung der Nutzenden ein.

Und sehen die Politik in der Pflicht: Trotz der Urteile könnten Unternehmen den organisierten Bewertungsbetrug durch aus dem Ausland agierende Agenturen nicht nachhaltig unterbinden, schreibt die Allianz in einer Stellungnahme. „Denn selbst wenn es zu einem wirksamen Urteil kommt, fehlen letztlich doch die abschreckenden Maßnahmen und Sanktionen gegen organisierten Bewertungsbetrug.“ Künstliche Intelligenz werde dieses Problem noch weiter verschärfen, denn durch den Einsatz von Bots könnten Agenturen massenhaft gefälschte Bewertungen generieren, warnen die Mitglieder der Initiative.

Sollten Bewertungen mit dem elektronischen Ausweis verifiziert werden?

Vor diesem Hintergrund fordern sie nun eine Verschärfung der rechtlichen Konsequenzen von Bewertungsbetrug. Dazu müsste nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich gegen Bewertungsbetrug vorgegangen werden. Die Hoffnung: Rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder, Einträge in das polizeiliche Register und/oder Freiheitsstrafen könnten den organisierten Bewertungsbetrug eindämmen. Der Verband der Elektronik- und Informationstechnik (VDE), der ebenfalls Mitglied der Initiative ist, sieht aber auch eine technische Lösung, um den Betrug einzudämmen. Durch Verifikation mit einem elektronischen Ausweis könne leicht sichergestellt werden, dass es sich bei dem Bewertenden garantiert um einen echten Menschen handelt.

Landgericht München
Urteil vom 24.07.2023
Az.: 37 O 11887/21

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