Verfassungsbeschwerde gegen Pflegenotstand
Die Kläger sehen die im Grundgesetz garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde verletzt. In Pflegeheimen komme es viel zu oft zu Verstößen gegen dieses Grundrecht, erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. "Dem können und wollen wir nicht länger zusehen."
Staat soll für ein pflegerisches Existenzminimum sorgen
Die sieben Beschwerdeführer gehen nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Samstag) davon aus, dass sie selbst in absehbarer Zeit in ein Pflegeheim ziehen müssen und dann von den Missständen betroffen sein werden, ohne sich noch dagegen wehren zu können. In der Klage werde eindringlich an den Staat appelliert, für ein "pflegerisches Existenzminimum" in den Altenheimen zu sorgen.
Pflegereform reicht laut Vdk nicht aus
Die Pflegereform, die erst am Freitag den Bundesrat passiert hat, genügt aus VdK-Sicht nicht, um beispielsweise die Situation von Menschen mit seelisch-geistigen Beeinträchtigungen nachhaltig zu verbessern. Die Reform sieht vor, dass die 2,6 Millionen Pflegebedürftigen im kommenden Jahr um vier Prozent höhere Leistungen erhalten. Die Betreuung soll sowohl im Heim als auch ambulant ausgebaut werden.
Die Kläger wollen in Karlsruhe feststellen lassen, "dass die gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutz ihrer Grundrechte den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügen", und dass "der Staat zu umgehender Abhilfe verpflichtet ist". Der VdK werde alle Möglichkeiten nutzen, um Pflegebedürftige zu schützen, sagte Präsidentin Mascher.
Jeder hat das Recht auf ein würdiges Leben bis zuletzt
Jeder habe das Recht auf ein würdiges Leben bis zuletzt, sagte sie. "Vernachlässigung, Druckgeschwüre, mangelnde Ernährung, Austrocknung und freiheitsentziehende Maßnahmen mit Fixiergurten oder durch Medikamente kommen leider hierzulande viel zu häufig vor." Man könne nicht von bedauerlichen Einzelfällen sprechen. "Schuld daran sind aber nicht die Pflegekräfte, sondern die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen."
Deren Pflegealltag sei wegen Personalmangels häufig gekennzeichnet von Zeitdruck, hoher Arbeitsbelastung und Überstunden, sagte Mascher. Hinzu komme eine viel zu geringe Vergütung der Pflegekräfte. "Die bisherigen gesetzlichen Vorgaben reichen nicht aus, um die offenkundigen Missstände zu bekämpfen."