Krankenhaustransparenzgesetz im Bundestag beschlossen

Vergleichsportal für Kliniken kommt im Frühjahr

pr
Der Bundestag hat das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen. Ab Mai soll es als interaktives Portal für die Bürger über das Angebot an Kliniken informieren. Die Liquidität der Kliniken soll gestärkt werden.

Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) beschlossen. Es ist Grundlage für die Veröffentlichung des interaktiven Klinik-Atlas im Internet, der Bürgerinnen und Bürgern mehr Daten über die bundesweit 1.700 Klinikstandorte liefern soll. Das Verzeichnis soll, begleitend zur Krankenhausreform, ab Mai 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden. Meldet das Ministerium dazu.

Krankenhäuser würden laut Gesetz verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefere dann die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereite diese dann für das Verzeichnis auf. Die Veröffentlichung solle übersichtlich, allgemeinverständlich, interaktiv erfolgen und fortlaufend aktualisiert werden. Perspektivisch könnten auch weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden, so das BMG. Auch eine Evaluierung über die Nutzung des Verzeichnisses sei vorgesehen.

Das Transparenzverzeichnis soll folgende Informationen bereitstellen: Die Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen), das vorgehaltene ärztliche und pflegerische Personal, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe und die Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen.

Auch zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser sind Regelungen vorgesehen. So sollen die Kliniken einen vorläufigen Mindererlösausgleich für die Folgejahre erhalten. Für viele Krankenhäuser liege für das Jahr 2020 noch keine genehmigte Vereinbarung zum Pflegebudget vor, erklärt das BMG dazu. Diese Krankenhäuser sollten nun einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten erhalten, wenn sich herausstelle, dass die Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert worden seien. Insgesamt, so heißt es in der Meldung, solle der Klinik-Atlas keine Auswirkung auf die Krankenhausplanung der Länder haben.

Der GKV-Spitzenverband hat das Transparenzgesetz begrüßt, da es Versicherten und Ärzten wichtige Orientierungshilfen zur Behandlungsqualität geben würde. Es schaffe endlich die Voraussetzung für eine umfassende Information der Patientinnen und Patienten über die Leistungen und die Qualität der Krankenhausversorgung. Die Liquiditätsmaßnahmen hält der Verband für angemessen. Sie würden zielgerichtet bei der Überbrückung der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen helfen, erklärte der Verband. Nach wie vor fehlten den Krankenhäusern jedoch jedes Jahr rund vier Milliarden Euro an Investitionsmitteln von den Ländern.

Das Gesetz bleibt aber umstritten. So erklärte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nach der Verabschiedung, dass es mit dem Transparenzverzeichnis zu keiner besseren Entscheidungsgrundlage für Patientinnen und Patienten führen würde. Es werde aber die Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung beendet. Mit der Level-Einteilung, die von den Ländern im Rahmen der Verhandlungen zur Krankenhausreform immer abgelehnt wurde, riskiere der Bundesgesundheitsminister auch den Konsens zwischen Bund und Länder zur Krankenhausreform.

Die Länder blieben Presseberichten zufolge bei ihrer zuvor schon geäußerten Kritik. Sie befürchten, dass einige ihrer Kliniken Patienten verlören und somit wirtschaftlich in noch größere Schwierigkeiten kämen als bisher. Außerdem kritisieren sie, dass das das Transparenzregister noch vor der geplanten Krankenhausreform an den Start gehen soll. Die Länder hatten auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) letzte Woche den Bund dazu aufgefordert, die Krankenhäuser mit fünf Milliarden Euro zu unterstützen, bis die geplante Krankenhausreform greife. Andernfalls sähen sie ein unkontrolliertes Kliniksterben.

Als einen Angriff auf die gemeinsame Selbstverwaltung bezeichnet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Gesetz. Es bahne den Weg in eine unmittelbar, bis ins Detail staatlich gelenkte Gesundheitsversorgung. Die Gesundheitsversorgung werde dadurch von der gemeinsamen Selbstverwaltung entkoppelt. Das BMG wolle damit den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umgehen und direkt auf das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zugreifen, ohne aber selbst dafür zu bezahlen oder für die Ergebnisse zu haften, heißt es in einer KBV-Meldung. Grundsätzlich begrüßt werde hingegen das Vorhaben, durch eine klare Zuordnung von Krankenhäusern zu Versorgungsstufen die Transparenz zu stärken.

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