Verkürzte Quarantäne für Gesundheitspersonal
Wenn Personen aus dem Gesundheitswesen, wie Ärzte, medizinische Fachangestellte sowie Pflegekräfte mit dem Coronavirus infiziert oder symptomatisch erkrankt sind, sollen sie künftig nur noch fünf Tage in Quarantäne müssen. So sieht es der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers Prof. Karl Lauterbach und dem Robert Koch-Institut (RKI) vor.
Bislang gilt eine Dauer von sieben Tagen bei Freitestung beziehungsweise zehn Tage ohne Freitestung. Die Anpassung soll der Aufrechterhaltung der Infrastruktur im Gesundheitswesens dienen, heißt es. Bedingung: Damit die Frist auf fünf Tage verkürzt werden kann, dürfen während der letzten 48 Stunden keine Symptome mehr aufgetreten sein. Ab dem fünften Tag soll dann ein negativer Test vorgelegt werden. Hierzu soll auch ein zertifizierter Antigen-Schnelltest ausreichen.
Für Kontaktpersonen soll es keine strenge Quarantäne mehr geben
Auch für Kontaktpersonen sieht der Plan, der den Ländern vorgelegt wurde, eine Verkürzung der Quarantäne von sieben beziehungsweise zehn Tagen auf fünf Tage vor. Zusätzlich gibt es die Empfehlung, soziale Kontakte freiwillig zu reduzieren und sich täglich selbst zu testen, um einer möglichen Verbreitung der Infektion vorzubeugen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte die Pläne. Sie forderte bereits vergangene Woche die Anpassung der Quarantäneregeln. „Die Omikron-Welle bringt zwar sehr viele Ansteckungen mit sich, die aber weit überwiegend leicht verlaufen”, sagte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. „Vor diesem Hintergrund kommt der Vorschlag zur richtigen Zeit.” Ansonsten laufe man Gefahr, dass wichtige Infrastrukturen in Deutschland lahmgelegt würden.