Verlängerung und Übergang in die Regelversorgung
Das Bundeskabinett hat gestern eine entsprechende Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und gleichzeitig deren Verlängerung bis zum 7. April 2023 beschlossen. „Angesichts hoher Impfquoten und abnehmender Nachfrage sind die niedergelassenen Ärzte und Apotheken in der Lage, die Corona-Impfungen zu übernehmen”, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestern dazu. „Deshalb überführen wir die Impfkampagne in die Regelversorgung.”
Um Schutzimpfungen gegen Corona bis zur Etablierung aller für die Regelversorgung notwendigen Anforderungen weiterhin niedrigschwellig zu ermöglichen, wird die Coronavirus-Impfverordnung verlängert. Damit bleiben der Anspruch der Bevölkerung auf Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 und die bestehenden Vergütungsregelungen für die Leistungserbringer bis zum 7. April 2023 erhalten, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu mit. Damit soll ein ausreichender Zeitraum zur Überleitung der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in die Regelversorgung gewährleistet werden.
Allerdings werde ab dem 1. Januar 2023 die Finanzierung der Impfvergütungen aus Bundesmitteln abgelöst, heißt es weiter. Bezahlt würden die Impfleistungen nach der Verordnung nunmehr bis zum 7. April 2023 aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds sowie von den privaten Krankenversicherungsunternehmen. Damit ende auch zum 31. Dezember 2022 die hälftige Finanzierung der Impfzentren und mobilen Impfteams aus Bundesmitteln. Den Ländern stehe es frei, diese aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren, erklärte das BMG.
Minister Lauterbach sprach den vielen Ärztinnen und Ärzten und deren Unterstützern, die in den Impfzentren geimpft haben, seinen ausdrücklichen Dank aus: „Nur so ist es Deutschland gelungen, bisher vergleichsweise gut durch die Corona-Pandemie zu kommen.”
Die Verordnung wird vom Gesundheitsminister voraussichtlich in der 52. Kalenderwoche erlassen.