Versicherte werden nicht mehr per Brief über Beitragserhöhung informiert
Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) ist beschlossen – mit Folgen auch für die Versicherten. So wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte zum 1. Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent steigen. Parallel wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 59.850 Euro angehoben. Somit können auf GKV-versicherte Arbeitnehmer Zusatzkosten von bis zu 233 Euro jährlich zukommen.
Konkret sieht das Gesetz vor, die Pflicht der Krankenkassen zur Versendung eines gesonderten Informationsschreibens bei einer Beitragserhöhung bis zum 30. Juni 2023 auszusetzen. Manchen Kassenpatienten dürften die höheren Kosten damit unerwartet treffen.
Der GKV-Spitzenverband weist gegenüber den zm darauf hin, dass der Gesetzesbeschluss dennoch eine Pflicht zur Information der Versicherten vorsieht. Die Krankenkassen hätten statt eines Briefs spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt der Erhöhung die Option, ihre Mitglieder „auf andere geeignete Weise“ auf ihr mögliches Kündigungsrecht bei einer Erhöhung der Zusatzbeiträge hinzuweisen, so die Formulierung in dem Gesetz. Als „andere geeignete Weise“ komme etwa die Kassen-Homepage oder das Mitgliedermagazin in Betracht. Die Versicherten hätten somit die Möglichkeit, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Die Kassen könnten auch auf die Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte verweisen. Der GKV-Spitzenverband verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass zusätzlich zu den Kommunikationswegen der einzelnen Kassen auf seiner Website immer die aktuellen Zusatzbeiträge aller gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt seien.
Eingespart wird ein zweistelliger Millionenbetrag
Die Krankenkassen würden durch den ausbleibenden Versand von hunderttausenden Briefen an ihre Mitglieder einen zweistelligen Millionenbetrag einsparen, meldet der Branchendienst „finanzen.de“. Dies dürfe auch die Begründung für die ungewöhnliche Entscheidung darstellen. Schließlich sei der neue Zusatzbeitrag 2023 im Rahmen des Gesetzes festgesetzt worden, um das Defizit von rund 17 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen. Bleibe das persönliche Schreiben aus, bestehe nun die Gefahr, dass Versicherte die Frist für ihr Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen verpassen könnten.
Das Verbraucherportal CHECK24 hatte als erster über das Problem berichtet. „Das ist ein schwerer Eingriff in die bisher geltenden Wettbewerbsgrundsätze der Krankenkassen und kann bei Versicherten zu einem Vertrauensverlust führen", sagte Dr. Daniel Güssow, Managing Director Gesetzliche Krankenkassen bei CHECK24. „In dem Moment, in dem die Beiträge ein Rekordniveau erreichen, fehle die wichtigste Möglichkeit für gesetzlich Versicherte, sich transparent über ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag informieren zu lassen.
Bisher war das Schreiben verpflichtend
Der Brief an die Versicherten enthalte nicht nur Informationen über die Beitragsanpassungen der jeweiligen Krankenkasse, sondern stelle auch den durchschnittlichen Zusatzbeitrag eindeutig heraus, damit Versicherte Wechselmöglichkeiten erkennen und wahrnehmen. Diese Transparenz falle nun weg. Zusätzlich sei zu befürchten, dass durch die Aufhebung der gesonderten Informationspflicht die finanziellen Belastungen für die Versicherten sogar noch steigen würden. Das Vorhaben setze einen Anreiz für alle gesetzlichen Krankenkassen, den Beitragssatz unmittelbar auf das maximal mögliche Maß anzuheben, da Kunden nicht individuell über die Anpassung informiert werden müssen.