KZV BW fordert Bundesratsinitiative zu MVZ

"Versorgungssystem in Baden-Württemberg gerät ins Wanken"

nb/pm
Die Gründung großer Zahnmedizinischer Versorgungszentren (Z-MVZ) geht in Ballungsräumen in Baden-Württemberg ungebremst weiter – zulasten der Versorgungsstrukturen im ländlichen Raum, beklagt der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) in einem Brief an Sozialminister Manfred Lucha (Grüne).

In dem Schreiben an den Sozialminister benennt der Vorstand der KZV BW die Entwicklungen seit 2015: Z-MVZ nehmen demnach in Baden-Württemberg rasant zu - von sieben im Jahr 2015 auf 80 im Jahr 2018 (Stand 1. Quartal). Die Konzentration erfolge dabei vornehmlich auf wirtschaftsstarke Ballungsräume und einkommensstarke Regionen wie die Ballungszentren, Stuttgart und Karlsruhe sowie die Metropolregion Rhein-Neckar.

"Sie konzentrieren sich regional auf die Ballungsräume, fördern Anstellungsverhältnisse, drängen zugleich die Bereitschaft zur Niederlassung in eigener Praxis zurück und ziehen in- und ausländische Groß- und Finanzinvestoren magisch an", heißt es in der Stellungnahme.

"Zahn-Fabriken" verschärfen Versorgungssituation vor allem auf dem Land

Gerade die Finanzinvestoren wollten die Möglichkeit nutzen, um mit der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung primär Gewinne zu erzielen. Dazu komme, dass die Hälfte der in Baden-Württemberg zugelassenen Z-MVZ Teil einer Kettenstruktur sind.

"Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass das gut austarierte, seit Jahrzehnten exzellente Versorgungssystem im Land ins Wanken gerät – zulasten des ländlichen Raums." Eindringlich bittet der Vorstand den Minister, hier sein bundespolitisches Gewicht in die Waagschale zu werfen, um Schaden abzuwenden, und schlägt eine Bundesratsinitiative vor.

MVZ sollten ausschließlich fachgruppenübergreifend tätig sein


Konkret sollten MVZ, in denen Zahnärzte tätig sind, ausschließlich fachgruppenübergreifend tätig sein. Zweitens soll der Zutritt von Fremd- und Großinvestoren bei Gründung und beim Ankauf von MVZ-Ketten im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung verhindert werden. Einer Vergewerblichung der medizinischen Versorgung und der Heilberufe dürfe nicht Vorschub geleistet werden.
Zudem müssen Zahnmedizinische Versorgungszentren verpflichtet werden, im Rechtsverkehr sowie in der Außendarstellung des MVZ die Gesellschafter sowie die Rechtsform der Trägergesellschaft zu benennen.
Die Vertreterversammlung der KZV BW hatte sich Ende Juni ausführlich mit dem Thema Z-MVZ auseinandergesetzt und erste

Beschlüsse verabschiedet

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