Verstärkte Pflegeberatung in den Kommunen
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen eine Beratung aus einer Hand erhalten, heißt es in den Gesetzesentwurf, der vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Außerdem sollen die Kontrollen verschärft werden, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen.
Einlösung von Beratungsgutscheinen und Modellvorhaben
Kommunen sollen laut Gesetzesentwurf künftig (zunächst für die Dauer von fünf Jahren) ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten. Darüber hinaus sollen sie Beratungsgutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können. Ergänzend zu ihren eigenen Beratungsaufgaben - der Hilfe zur Pflege, der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe - sollen sie auch Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, beraten können.
Außerdem sind Modellvorhaben zur Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen durch kommunale Beratungsstellen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen. Damit erhalten sie die Möglichkeit, mit Geldern der Pflegeversicherung in die individuelle Versichertenberatung einzusteigen. Geplant ist auch, dass sich die Kommunen mit Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag einbringen können.
Sektorenübergreifende Beratungsausschüsse
Was die inhaltliche Gestaltung der Beratung betrifft, ist im Gesetz geplant, dass auf Landesebene sektorenübergreifende Beratungsausschüsse eingerichtet werden können, an denen die Landesverbände der Pflegekassen, der Krankenkassen, die KVen und KZVen und die Landeskrankenhausgesellschaften mitwirken können.
Das Gesetz soll nun den Bundestag und Bundesrat durchlaufen und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.