KBV-Vertreterversammlung

Vertragsärzte üben massive Kritik am TSVG

nb/pm
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beleidige die "Würde des ganzen Berufsstandes" und missachte auf "ehrverletzende Weise die tägliche Arbeitsleistung": Die VV-Delegierten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fordern in einer Resolution die Ablehnung des Gesetzes.

Auf ihrer Jahresversammlung am 7. Dezember in Berlin haben die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) das geplante TSVG in Grund und Boden gestampft: Es „beleidigt von seinem Ansatz her die Würde unseres ganzen Berufsstandes und missachtet auf ehrverletzende Weise unsere tägliche Arbeitsleistung. Wir warnen insbesondere vor den absehbaren negativen Auswirkungen auf die Behandlungskapazitäten für die uns vertrauenden Patienten“, heißt es in der verabschiedeten Resolution.

Der Entwurf zeuge von starkem Misstrauen und mangelndem Respekt gegenüber der Ärzteschaft.

Das Gesetz sei in der vorliegenden Form zurückzuweisen. Die VV-Mitglieder forderten die Abgeordneten des Bundestages auf, die beanstandeten Punkte abzuändern.

Zuvor hatten der Vorstand der KBV sowie mehrere Delegierte die dirigistischen Eingriffe in den Praxisablauf und die Freiberuflichkeit der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gerügt. Der Gesetzentwurf zeuge von einem starken Misstrauen und mangelndem Respekt gegenüber der Ärzteschaft.

Gesetzentwurf für ein TSVG in der vorliegenden Form zurückweisen

Resolution der Vertreterversammlung der KBV

Berlin, 7. Dezember 2018

„Die Kolleginnen und Kollegen haben es schlicht gesagt satt, sich von fachfremden Politikern in ihre tägliche Arbeit hineinreden zu lassen“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Der Zorn der Basis treffe die politisch Verantwortlichen und das hätten sie sich selbst zuzuschreiben. „Wir als Verantwortliche in KVen und KBV dagegen wollen eine gute Versorgung organisieren. Man muss uns nur lassen!“

Die KBV sei zwar eingebunden gewesen, sagte Gassen. „Richtig ist, dass uns der „Therapiewunsch“ der Regierung mitgeteilt wurde, unsere Therapieempfehlungen, um Risiken und Nebenwirkungen zu reduzieren und die Compliance zu erhöhen, aber in den zentralen Punkten ignoriert wurden.“ Dies gelte insbesondere für die Patientensteuerung, die dringend notwendig sei, um das Gesundheitssystem für die Zukunft zu bewahren.

"Die Kolleginnen und Kollegen haben es schlicht gesagt satt, sich von fachfremden Politikern in ihre tägliche Arbeit hineinreden zu lassen!"

Der KBV-Chef erklärte, es gebe im Entwurf des TSVG zwar längst überfällige Schritte in die richtige Richtung, hin zu dem Prinzip „Für mehr Leistung – mehr Honorar“. Doch nach diesem ersten richtigen gedanklichen Ansatz fehle im Gesetzentwurf die Konsequenz.

Dem schloss sich KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister an: „Mehr Leistung, schnellere Leistung, mehr Service – und dafür mehr Eingriffe in die Arbeit, mehr Regeln, mehr Gängelung. Da fällt am Ende mehr Geld kaum ins Gewicht. Es wiegt den Eingriff in die tägliche Arbeit nicht auf.“

Mangelnde Wertschätzung für die Arbeit der Ärzte und Psychotherapeuten, stattdessen Kontrolle, Bevormundung und Misstrauen – das sei „der Geist“, den das TSVG atme.

TSVG könnte am 1. April 2019 in Kraft treten

Der Zeitplan für das Gesetz sieht nach bisherigem Stand so aus: Die erste Lesung des TSVG wird Mitte Dezember im Bundestag stattfinden. Im März soll das Gesetz durch den Bundesrat gehen, so dass es voraussichtlich am 1. April 2019 in Kraft treten könnte.

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