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Vertrauliche Geburt soll Babyklappe ersetzen

eb/dpa
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Vertrauliche Geburt statt anonyme Babyklappe: Die Bundesregierung will Schwangeren in Notlagen ermöglichen, das Kind mit medizinischer Betreuung im Krankenhaus zur Welt zu bringen.

Das Bundeskabinett billigte vergangene Woche einen von Bundesfrauenministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf. Die Personendaten der Mutter bleiben auch bei einer Entbindung im Krankenhaus auf ihren Wunsch hin zunächst unter Verschluss. Erst ab dem 16. Lebensjahr kann der Jugendliche Auskunft über seine wahre Identität verlangen - sofern die Mutter nicht widerspricht. Dann muss ein Familiengericht den Fall entscheiden. 

Schluss mit heimlichen Hausgeburten

Schröder sagte: "Ziel ist es, riskante heimliche Geburten außerhalb von medizinischen Einrichtungen so unnötig wie nur möglich zu machen. Wir wollen zudem Fälle verhindern, in denen Neugeborene ausgesetzt oder getötet werden."

Die anonymen Babyklappen, die es seit langem an vielen Krankenhäuser gibt, stehen seit Jahren in der Kritik des Deutschen Ethikrates, weil dem Kind die Chance genommen wird, auch später Kenntnis über seine Herkunft zu erlangen. 

Nach einer Studie des Deutschen Jugendinstituts wurden zwischen 2000 und 2010 insgesamt 973 Kinder anonym geboren und Hilfspersonen übergeben oder in einer Babyklappe abgelegt. Zudem gibt es jährlich zwischen 20 und 35 Fälle, in denen das Baby unmittelbar nach der Geburt ausgesetzt oder getötet wurde. Darübe rhinaus wird eine hohe Dunkelziffer vermutet. 

Eine juristische Grauzone

Die Ministerin sagte: "Jeder Mensch mit Herz ist froh über jedes Kind, das durch eine Babyklappe gerettet wird." Schröder verwies jedoch darauf, dass sich die Babyklappen seit Jahren "in einer juristischen Grauzone" befänden. Das Verfahren werde derzeit von einer Kommission überprüft. Später soll es einheitliche Standards dafür geben. 

Die Beratung von Schwangeren in Konfliktlagen soll überdies verbessert werden, sagte Schröder.  "Wir möchten werdende Mütter, die aus persönlichen Gründen Angst vor einer regulären, meldepflichtigen Geburt haben, durch das Angebot qualifizierter psychosozialer Beratung Auswege aus ihrer verzweifelten Lage aufzeigen." Die Mutter sollte das Kind trotz ihrer Sorgen in einem Krankenhaus zur Welt bringen können - "statt heimlich und alleine unter höchst riskanten Umständen." 

Rechte des Kindes, der Mutter, des Vaters und der Adoptionseltern

Verweigert eine Mutter mit Wehen im Krankenhaus die Hinterlegung ihrer Daten, so müsse ihr dennoch selbstverständlich geholfen werden, sagte Schröder auf Nachfrage. Bei dem Gesetzentwurf habe eine schwierige Güterabwägung stattgefunden. Es gehe um die Rechte des Kindes, der Mutter, des Vaters wie auch der späteren Adoptionseltern.

Schröder: "Unser Vorschlag sichert der Mutter lange genug die Anonymität ihrer Daten zu, um ihr Leben auch unter schwierigen Umständen neu zu sortieren." Das Gesetz soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten. 

Die SPD-Familienpolitikerin Caren Marks begrüßte die vorgesehenen Regelungen für die "vertrauliche Geburt". Inkonsequent sei aber, das Betreiben von Babyklappen weiterhin ungeregelt zu lassen. Damit werde das verfassungsrechtlich garantierte Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung unterlaufen.

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