Von der Zahnarztsuche bis zum Praxisumbau
Damit folgten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV) der Einladung des Bundesgesundheitsministeriums, sich an der Erarbeitung des Aktionsplans zu beteiligen. In ihrer Stellungnahme gehen die Standesorganisationen darauf ein, welche Maßnahmen die Zahnärzteschaft bereits umgesetzt hat und wie der Prozess weitergeführt werden könnte.
Finanzielle Unterstützung bei baulichen Maßnahmen
Das Papier beschäftigt sich zunächst mit dem Thema barrierefreie und inklusive Gesundheitsversorgung. Unter anderem gehen die Standesorganisationen auf die barrierearme Ausrichtung von Zahnarztpraxen ein – sowohl, was die Kommunikation als auch die bauliche Gestaltung angeht. KZBV und BZÄK weisen in der Stellungnahme auf verschiedene Unterstützungsangebote hin, die sie Patientinnen und Patienten schon jetzt zur Verfügung stellen. Dazu zählten neben der online durchführbaren Suche nach einer passenden Zahnarztpraxis auch viele zielgruppenspezifische Informationsangebote beispielsweise in Leichter Sprache oder auf Türkisch. Auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte habe man Informationsmaterialien erstellt, etwa die Checkliste „Barrierearme Praxis“. Sie zeigen auf, worauf beim Um- oder Neubau einer Praxis geachtet werden müsse.
Im Zusammenhang mit dem Beseitigen baulicher Barrieren fordern die beiden Organisationen die Bundesregierung auf, Zahnarztpraxen finanziell zu unterstützen, „indem beispielsweise Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form von Zuschüssen für den Umbau bestehender Zahnarztpraxen zur Verfügung gestellt werden“.
Unterstützung für vulnerable Bevölkerungsgruppen
KZBV und BZÄK formulierten zudem die Zielvorgabe, dass an allen zahnmedizinischen Universitätsstandorten in Deutschland spezielle Lehrstühle für Behindertenzahnmedizin bestehen sollten. Dafür soll die „zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) um Lehrinhalte in Bezug auf die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung erweitert werden“. Die finanziellen Mittel sollen unter anderem die Länder zur Verfügung stellen.
Als weitere Maßnahme, um die zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit einer Einschränkung zu verbessern, schlagen die Berufsorganisationen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Ausweitung der Kooperationsverträge auf Einrichtungen der Behindertenhilfe vor.
Unter der Überschrift „Inklusive Prävention“ weisen KZBV und BZÄK darauf hin, dass ein niedrigschwelliger Zugang zur präventionsorientierten Parodontitistherapie für vulnerable Gruppen wie etwa Pflegebedürftige oder Menschen mit einer Beeinträchtigung bereits besteht. Mit der Einführung der verkürzten PAR-Behandlungsstrecke im Juli 2021 erhielten diese Versicherten eine bedarfsgerecht modifizierte Parodontitis-Therapie.
Gedrucktes E-Rezept muss möglich bleiben
Unter dem Punkt „Inklusion durch Digitalisierung“ merken die Standesvertretungen an, dass der Zugang zu TI-Diensten im Gesundheitswesen häufig ausschließlich für die Nutzung per Smartphone angedacht sei und damit in der Regel nicht barrierefrei. „Daher sind vordergründig gerade für vulnerable Patientengruppen („Offline“-) Ersatzverfahren (zum Beispiel QR-Code-Ausdruck beim E-Rezept) in Ergänzung zu den derzeit präferierten Smartphone-Anwendungen weiterhin zu berücksichtigen“, heißt es in der Stellungnahme.