Was Zahnärzte zur Testverordnung wissen müssen
Fallgruppen – Wer hat Anspruch auf Testung? Fallgruppe 1: asymptomatische Kontaktpersonen von Infizierten Fallgruppe 2: asymptomatische Personen nach Auftreten von Infektionen („Ausbruch“) in der Praxis Fallgruppe 3: asymptomatisches Praxispersonal
Fallgruppen – Wer hat Anspruch auf Testung?
Fallgruppe 1:
asymptomatische Kontaktpersonen von Infizierten
„
“
Fallgruppe 2: asymptomatische Personen nach Auftreten von Infektionen („Ausbruch“) in der Praxis
Fallgruppe 3:
asymptomatisches Praxispersonal