Landarztgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Wer aussteigt, muss 250.000 Euro Strafe bezahlen

silv
Der Schweriner Landtag hat heute mehrheitlich das Landarztgesetz verabschiedet. Das Land schließt mit jungen Medizinern einen Deal: Arbeite zehn Jahre im ländlichen Raum, dann bekommst Du einen von 32 Studienplätzen!

Künftig werden jährlich 32 der rund begehrten 400 Studienplätze für Bewerber reserviert, die schon vor der ersten Klausur wissen, wie ihre Zukunft aussieht: Sie wollen beziehungsweise müssen zehn Jahre als Landarzt arbeiten.

Damit will Mecklenburg-Vorpommern die Versorgungssituation in ländlichen Regionen verbessern. Von den rund 1.200 Hausärzten im nordöstlichsten Bundesland gehen Prognosen zufolge in den nächsten 15 Jahren rund 35 Prozent in den Ruhestand. Sie sind heute zwischen 50 und 59 Jahre alt.

200 Bewerbungen für 32 Studienplätze 

Im Gesundheitsministerium rechnet man mit bis zu 200 Bewerbungen für die 32 Studienplätze. Wer einen Vertrag mit dem Land schließt, unterschreibt, dass er verbindlich zehn Jahre auf dem Land praktizieren wird. Bricht der Arzt den Vertrag, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro fällig. Bewerber im Rahmen des Landarztgesetzes müssen kein Einser-Abitur vorweisen, dafür aber einen Eignungstest durchlaufen. Dabei werden die soziale Kompetenz und die fachliche Eignung überprüft. Auch andere Bundesländer gehen mittlerweile den Weg einer Landarztregelung.

Auch Bayern hat ein Landarztgesetz

In Bayern beispielsweise ist das „Bayerische Land- und Amtsarztgesetz“ am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Melanie Huml (CSU), Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, sagt: „Ich bin stolz darauf, dass in Bayern erstmalig zum Wintersemester 2020/21 Studienplätze im Rahmen einer Landarztquote vergeben werden können. Interessenten können damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, auch in Zukunft eine flächendeckende, wohnortnahe hausärztliche Versorgung in ganz Bayern sicherzustellen – dafür braucht es nicht zwingend ein Einser-Abitur.“

Wer am Ende den Vertrag nicht erfüllt, dem drohen auch in Bayern drastische Zahlungen, auch hier werden 250.000 Euro Vertragsstrafe fällig, wenn ein Mediziner gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt.

Auf der Webseite des bayerischen Gesundheitsministeriums findet man Antwort auf die Frage, was passiert, wenn man die Vertragsstrafe nicht bezahlen kann. „Auf Antrag kann ganz oder teilweise auf die Zahlung verzichtet werden, wenn ansonsten eine besondere Härte für Sie eintreten würde. Dies kann der Fall sein bei besonderen sozialen, gesundheitlichen oder familiären Gründen. Diese müssen gewichtig, außergewöhnlich und nicht vorhersehbar gewesen und Ihrem Einfluss entzogen sein. Dies muss auf Antrag für jeden Fall gesondert geprüft werden.“

Als zusätzlichen Anreiz gibt es auch Stipendien für Mediziner. So wirbt zum Beispiel die Uni Würzburg auf ihrer Website um Interessenten für eine monatliche Unterstützung in Höhe von 600 Euro, die man ab dem 3. Studienjahr beantragen kann. Diese Förderung erfolgt für längstens 48 Monate und ist mit der Verpflichtung verbunden, „zumindest nach der fachärztlichen Weiterbildung für 60 Monate die ärztliche Versorgung im Fördergebiet wahrzunehmen“.

Bewerbungsfrist in NRW startet im März

Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das die Möglichkeit geschaffen hat, Medizinstudienplätze an Bewerber zu vergeben, die als Hausarzt in unterversorgten Regionen des Landes tätig sein wollen. Die Bewerbung auf Studienplätze für das Wintersemester 2020/2021 ist vom 1. bis 31. März möglich.

Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW, sagt: „Nordrhein-Westfalen geht mit der Landarztquote neue Wege. Als erstes Bundesland überhaupt vergeben wir ab dem Wintersemester 2019/2020 Studienplätze der Humanmedizin unter der Voraussetzung, anschließend eine hausärztliche Tätigkeit in einer unterversorgten Region Nordrhein-Westfalens auszuüben. Mit der Landarztquote möchte ich erreichen, dass Persönlichkeiten, die ihren Berufswunsch des Hausarztes oder der Hausärztin verwirklichen wollen und sich zudem auch eine Ausübung ihres Berufes auf dem Land vorstellen können, einen Studienplatz der Humanmedizin in Nordrhein-Westfalen bekommen. Die Auswahl geeigneter Studierender erfolgt nicht nur nach der Abiturnote. Unser Auswahlverfahren berücksichtigt aus gutem Grund auch Eigenschaften, die der Patientenorientierung dienen, Empathie und Sozialkompetenz. Dies sind Eigenschaften, die Patientinnen und Patienten zu Recht von jeder guten Ärztin und jedem guten Arzt erwarten.“

Brandenburg stellt 15,4 Millionen Euro bereit

Auf der Suche nach Landärzten von morgen hat sich auch die brandenburgische Landesregierung Gedanken gemacht und im vergangenen Jahr das „Brandenburg-Stipendium“ ins Leben gerufen. „Die Förderung des gesamten Regelstudiums mit bis zu 75.000 Euro ermöglicht den angehenden Medizinern die Konzentration auf das Studium“, sagte die damalige Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke) im vergangenen Juni.

Für die Stipendien wurden für 2019 und 2020 insgesamt 5,7 Millionen Euro bereitgestellt, bis 2022 wird mit einer Förderung von insgesamt 15,4 Millionen Euro gerechnet. Der Deail in Brandenburg: Medizinstudenten erhalten ein monatliches Stipendium in der Höhe von 1.000 Euro und müssen sich für fünf Jahre zu einer Tätigkeit in einer ländlichen Region verpflichten.

Knapp ein Drittel der Brandenburger Hausärzte ist älter als 60 Jahre – engagierter Nachwuchs wird also dringend gesucht. Auch in den Apotheken sind gute Nachwuchskräfte rar. Hier nehmen engagierte Unternehmer immer wieder die Sache in die Hand. „Wir bezahlen Ihr Studium! Wahlweise auch die Ausbildung“.

Apotheker locken mit privat finanzierten Stipendien

Damit lockt ein Wolfsburger Apotheker potenzielle Apotheker und PTA: Pharmaziestudenten können sich für ein Stipendium nach dem 1. Staatsexamen bewerben. Der Apotheker übernimmt Semesterbeiträge, die Kosten für die Approbation und die Gebühren für amtliche Bescheinigungen. Zusätzlich gibt es einen Lebenshaltungszuschuss von 150 Euro im Monat und 500 Euro Zuschuss für Materialkosten pro Halbjahr.

Dafür verpflichtet sich der Apotheker von morgen, mindestens drei Jahre als Vollzeitkraft für seinen Unterstützer zu arbeiten. Im Rahmen des PTA-Stipendiums (ebenfalls drei Jahre Verpflichtung) übernimmt der Wolfsburger Apotheker die Kosten der Ausbildung an der PTA-Schule (rund 900 Euro pro Halbjahr), Prüfungskosten und 500 Euro Büchergeld pro Halbjahr. 

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