Westfalen-Lippe nimmt Fachsprachenprüfung ab
In der einstündigen Prüfung werden ein Patientengespräch und ein ärztliches Fachgespräch simuliert sowie ein schriftlicher Befundbericht erstellt. Neben der mündlichen wird auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit getestet.
Eine neue Überprüfungskommission der Kammer ermittelt die Sprachkenntnisse und nimmt die Prüfungen für Westfalen-Lippe ab. Als Erstes wurden drei Anwärter aus Polen und Rumänien geprüft, die von den Bezirksregierungen angemeldet worden waren. Ihre Ergebnisse erhalten die Antragsteller von der Approbationsbehörde.
Basis ist das Zahnheilkundegesetz
Hintergrund: Die zahnärztliche Approbation kann in Deutschland laut Zahnheilkundegesetz. nur dann erteilt werden, wenn der Antragsteller über die „für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt" (§ 2 Abs. 1 Nr. 5).
„Zahnärzte müssen ihre Patienten verstehen und sich so fließend verständigen können, dass sie in der Lage sind, sorgfältig die Anamnese zu erheben", betonte Dr. Martina Lösser, Vorstandsmitglied der Kammer und der Prüfungskommission. "Darüber hinaus müssen sie ihre Patienten sowie deren Angehörige über erhobene Befunde und eine festgestellte Erkrankung aufklären."
Außerdem müssten sie die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs unmissverständlich darstellen und Vor- und Nachteile einer geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären können.