Europakarte zu E-Anwendungen

Wie weit sind die Nachbarn bei der digitalen Gesundheit?

LL
Praxis
In den Ländern Europas gibt es bei der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem E-Rezept unterschiedliche Entwicklungsstände und Einführungszeiten. Eine Übersicht zeigt: Deutschland ist eher spät dran.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten ermöglichen und das medizinische Personal im Alltag entlasten. So die Theorie. In der Praxis sind E-Anwendungen im Gesundheitsbereich zum Teil noch in der Entwicklung und längst nicht überall etabliert. Die gematik, die in Deutschland die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI) und damit für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen trägt, hat in einer interaktiven Europakarte festgehalten, wie der Stand der E-Anwendungen in anderen Ländern ist.

Seit Beginn dieses Jahres ist das E-Rezept in Deutschland verpflichtend eingeführt. Das heißt, jedes Rezept muss auch in digitaler Form angeboten werden. 2022 wurde es nach und nach zunächst auf freiwilliger Basis eingeführt. In Spanien zum Beispiel, gibt es das E-Rezept bereits seit 2005, es ist Teil der Regelversorgung und mit der Gesundheitskarte einlösbar. Entsprechend hoch ist der Verbreitungsgrad von 98 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland liegt noch keine Prozentangabe vor. Bislang wurden etwa 45 Millionen E-Rezepte eingelöst, gibt die gematik an. Den Zugang gibt es in der App mit der elektronischen Gesundheitskarte und PIN (mit NFC-fähigem Smartphone einzulesen). In Spanien ist das nicht nötig. Es ist keine Registrierung erforderlich.

Schweden führte ab 1980 das E-Rezept ein

In Italien wurde das E-Rezept zwischen 2008 und 2012 etabliert, in Griechenland 2010 mit sieben Millionen Einlösungen im Monat und in Polen seit 2020 und das direkt verpflichtend und daher mit fast 100-prozentigem Verbreitungsgrad. In Großbritannien ist es seit 2019 vorhanden und in der Regelversorgung. Allerdings kann es hier nur in ausgewählten Apotheken übermittelt werden und ist ohnehin nur für Apotheken zugänglich, nicht für Versicherte. Das erste Land war übrigens Schweden: bereits seit 1980 fand die Einführung statt, die Anwendung gehört auch zur Regelversorgung und der Verbreitungsgrad beträgt 99 Prozent. In Luxemburg hingegen gibt es noch kein E-Rezept.

ePA in fast allen Ländern mit Opt-out-Option

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist seit 2021 in Deutschland eingeführt worden. Die Wahlfreiheit sieht bislang das Opt-in-Verfahren vor, das heißt, es wird die explizite Zustimmung des Patienten benötigt für die Erstellung und Nutzung der ePA. In Zukunft ist jedoch das Opt-out-Verfahren geplant, so dass alle Versicherten automatisch eine ePA erhalten ohne sich aktiv dafür zu entscheiden. Es braucht dann umgekehrt eine explizite Ablehnung, um keine ePA zu nutzen. Das soll zur Etablierung beitragen, gilt aber eher als umstrittene Wahllösung. Der Zugriff und Authentifizierung gehen via App, abhängig von der Krankenkasse.

Spanien hat die ePA ab 2015 eingeführt und das mit beschränktem Opt-out. Einzelne Einträge können gelöscht werden, aber nicht die „Historia Clinica“ als solche, ebenso ist das in Italien der Fall. Griechenland hatte erst im vergangenem Jahr die Einführung, auch mit Opt-out. Die Authentifizierung läuft seitdem durch Anmeldung im Regierungsportal über den Zugang per Bank-ID, Steuer-ID oder Sozialversicherungs-ID. Polen hat sie seit 2019 und Großbritannien bereits seit 2007. Die Authentifizierung läuft hier über die E-Mail-Adresse und Handynummer, die Freischaltung erfolgt durch den Hausarzt. In Schweden läuft die Einführung der ePA seit 2010 – hier mittels digitaler Identität, der Personal identity number.

Die Info-Sammlung wird laufend aktualisiert und erweitert, meldet die gematik. Durch die Auswahl der Daten und Fakten will sie eine höchstmögliche Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Ländern herstellen. Die Statements der Versicherten aus verschiedenen Ländern auf der Website der Europakarte erfolgten freiwillig. Es handelt sich um persönliche Erfahrungsberichte von Bürgerinnen und Bürgern, nicht um Statements von Digital-Health-Experten. Sie müssen nicht exakt mit der Position der gematik übereinstimmen.

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