Wieder im Gespräch: Die Krankschreibung via Telefon
„Es ist eine sinnvolle Forderung, die sich bewährt hat“, erklärt Christian Schmuck, Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Hausärzteverbandes, gegenüber zm-online. Gerade im Hinblick auf die nahende Infektionszeit stelle sich die Frage, warum man Praxen nicht weitgehend von „Bagatellfällen“ wie einer Erkältung freihalten solle. „In zwei Wochen hat der Hausärzteverband Delegiertenversammlung, da werden wir das Thema ausführlich behandeln“, so Schmuck.
Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde im vergangenen März erstmalig vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und im Laufe der Epidemie mehrfach diskutiert und nach individueller Einschätzung der Gefährdungslage verlängert. Zuletzt geschah dies zum 31. Mai, seit 1. Juni gilt wieder, dass wer krank ist, sich persönlich dem Arzt vorstellen muss.
„Der Beschluss, die bisherige Behelfsregelung zum 1. Juni zu beenden, steht im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens geführt hat“, sagte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA anlässlich der Beendigung der Sonderregelung. In vielen Praxen würden bereits belastbare Hygienekonzepte praktiziert, so dass Patienten die ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen könnten, ohne sich erhöhten Infektionsrisiken auszusetzen. Schon damals stand gleichzeitig auch fest, dass der G-BA bei einer sich beschleunigenden Infektionsdynamik auch kurzfristig eine neue Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit beschließen kann.