Zahnarztpraxis der Zukunft (ZPdZ)

"Wir wollen mit unserer Praxis für die Niederlassung begeistern!"

mg
Die "Zahnarztpraxis der Zukunft" nimmt Formen an - die Modellpraxis in Düsseldorf soll nur der Anfang sein. Geschäftsführer Daniel Zehnich erklärt, wie viel Gestaltungsraum Zahnärzte nach Vertragsabschluss haben.

Herr Zehnich, es heißt, Zahnärzte, die bei Ihnen einsteigen, haben einen geringen Investitionsaufwand. Können Sie Zahlen nennen?Daniel Zehnich:

Die ZPdZ stellt den Zahnärzten eine schlüsselfertige, moderne Praxis zur Verfügung. Somit sind für Grundausstattung und Geräte keine Investitionen seitens der Behandler notwendig. Die Aufnahme und die Höhe eines anfänglichen Betriebsmittelkredits, beispielsweise für Verbrauchsmaterial oder Personalkosten, liegen im Ermessen der BAG.

Müssen sich die Zahnärzte "einkaufen" oder Genossenschaftsanteile eines oder beider Gesellschafter – der apoBank oder der Zahnärztlichen Abrechnungsgenossenschaft – erwerben?

Nein, das müssen sie nicht.

Mal wird auf der Website der ZPdZ das Wort "Miete", mal "Pacht" verwendet. Was heißt das für die Zahnärzte?

Die BAG der ZAP*8 zahlt monatlich eine fixe, umsatzunabhängige Summe für Räumlichkeiten, Ausstattung und Einrichtung, wie Geräte, Möbel oder Software. Alle Überschüsse, die in der Praxis erwirtschaftet werden, gehen eins zu eins an die BAG. Daneben besteht ein gesonderter Vertrag für Service- und Dienstleistungen, der individuell ausgestaltet ist.

Wie hoch ist die Pacht für einen Zahnarzt mit einer vollen Stelle (40 Stunden) am Beispiel der Praxis ZAP*8?

Die monatliche Zahlung ist auf die BAG und nicht auf den einzelnen Zahnarzt ausgerichtet, die Aufteilung erfolgt im Innenverhältnis. Die BAG der ZAP*8 wird ab Januar aus vier Zahnärztinnen bestehen. Nimmt die ZAP*8 noch einen weiteren Zahnarzt auf, können die Kosten innerhalb der BAG effizienter verteilt werden. Über konkrete Zahlen können wir keine Auskünfte geben.

A propos Service- und Dienstleistungen: Welche Unterstützungspakete können die Zahnärzte hinzubuchen?

Die Zahnärzte können im Rahmen des Service- und Dienstleistungsvertrags nach individuellen Wünschen verschiedene Unterstützungsleistungen hinzubuchen. Dazu gehören unter anderem: regelmäßiges Coaching und Beratung durch erfahrene Zahnärzte, Coaches und Praxismanager (Führungs- und Teamcoaching, BWL, Dokumentation, Abrechnung, Regulatorik); Unterstützung bei der Personalakquise und -entwicklung; Übernahme der Abrechnung sowie weiterer administrativer Leistungen; Digitalisierung und Individualisierung der Praxisprozesse mit zentraler IT-Ausstattung inklusive PVS oder Implementieren eines individuellen QM-Systems.

Und was kosten diese Leistungen im Einzelnen?

Die monatliche Summe ergibt sich aus den individuell gewünschten Leistungen. Neben Anzahl und Ausmaß der gebuchten Leistungen spielen auch Faktoren wie Größe der Praxis, Anzahl der Mitarbeiter etc. eine Rolle. Über konkrete Zahlen können wir keine Auskünfte geben.

Gibt es eine fest vorgegebene Vertragslaufzeit die Zahnärzte?

Das Konzept der ZPdZ sieht flexible, kurze Vertragslaufzeiten vor, bei denen die Zahnärzte die Option auf vorzeitigen Kauf der Praxis oder auf einen Ausstieg haben. Es geht nicht darum, möglichst viele Praxen im Portfolio zu haben, sondern das erklärte Ziel der ZPdZ ist es, den Einstieg in die eigene Praxis zu erleichtern und die Vorteile der Selbstständigkeit erlebbar zu machen, so dass die Zahnärzte im Ergebnis die Praxis kaufen möchten. Der Standort Düsseldorf hat diesbezüglich eine Sonderstellung, da die ZAP*8 als erste Zahnpraxis der Zukunft Erkenntnisse aus dem Realbetrieb liefern soll, um das Konzept der ZPdZ stetig weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wurde die Praxis in Düsseldorf mit innovativer Digitaltechnik und volldigitalisierten Praxisprozessen ausgestattet, um zusätzlich als Showroom für Hospitationen zu fungieren.

Gibt es bereits Interessenten für Hospitationen?

Ja, wir hatten mehrere Anfragen dieser Art. Die erste Veranstaltung für potenzielle Existenzgründer und interessierte Zahnärzte inklusive Führung durch die ZAP*8 hat im November stattgefunden. Ab 2020 wird es sowohl für Zahnärzte als auch für das Praxispersonal regelmäßig die Möglichkeit zur Hospitation in der ersten Zahnpraxis der Zukunft geben.

Welchen Einfluss haben die Zahnärzte auf Ausstattung und Einrichtung?

Ab dem Zeitpunkt, in dem ein Zahnarzt für eine ZPdZ-Praxis gefunden ist, hat dieser aktiv die Möglichkeit zur individuellen Mitgestaltung. Das gilt sowohl für Design und Raumgestaltung als auch für Ausstattung und Geräte. Die Einstellung von Praxispersonal und die Auswahl von Verbrauchsmaterial liegen beispielsweise gänzlich in der Hand der BAG. Sie sind hier an kein Depot oder keine Einkaufsgenossenschaft gebunden.

Haben die Zahnärzte ein (Vor-)Kaufsrecht auf die Praxis? Oder sind Praxen wie ZAP*8 als reine Inkubatoren für Generierung niederlassungswilliger Zahnärzte ausgelegt, die anschließend in neuen Räumen – zum Beispiel mithilfe der ZPdZ eine eigene Praxis errichten?

Die ZPdZ-Praxen sind nicht als derartige Inkubatoren gedacht. Ziel des Konzepts ist es, junge Zahnärzte auf dem Weg in die Niederlassung zu begleiten und von der Arbeit in der eigenen Praxis zu begeistern, so dass sie diese im weiteren Verlauf idealerweise komplett übernehmen. Eine Ausnahme besteht hier allerdings für den Standort Düsseldorf, der als Aushängeschild der ZPdZ konzipiert wurde.

Wie hoch war der Finanzaufwand für dieses Aushängeschild und woher kam das Geld?

Über konkrete Zahlen können wir keine Auskünfte geben. Die Gründungsmitglieder der ZPdZ, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG und die Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG, haben im Sinne ihres genossenschaftlichen Auftrags das Projekt bis dato in Eigenregie realisiert, finanzielle Mittel seitens Dritter sind nicht geflossen.

Wurden die Räume gekauft oder gemietet – und wenn gemietet, von wem?

Die Räumlichkeiten für die erste Zahnpraxis der Zukunft in der Emanuel-Leutze-Straße 8 wurden von der ZPdZ angemietet. Bei der Immobilie handelt es sich um das Bürogebäude QuiDUS im linksrheinischen Business Quartier Seestern, das 1975 erbaut und 2015 umfangreich saniert wurde. Eigentümer ist die Qidus S.à.r.l. / Kriton Immobilien-Service GmbH; dahinter steht der international agierende Immobiliendienstleister L´Etoile Properties. Anmieter des Objekts mit rund 19.000 qm Büromietfläche sind unter anderem die Zahnärztekammer Nordrhein, die AOK Rheinland/Hamburg sowie die Präha Akademie.

Die ZPdZ verpachtet die Praxis nach eigenen Angaben zum Selbstkostenpreis. Das Projekt ZPdZ ist also nicht auf Gewinn, sondern auf Kostendeckung ausgelegt.

Das ist korrekt.

Gibt es Partnerschaften für den Aufbau und die Ausstattung der Praxen?

Die ZPdZ ist vertraglich an keine Partnerschaften oder Kooperationen gebunden. Für die Realisierung der ersten Praxis in Düsseldorf wurden seinerzeit die verschiedenen Leistungen ausgeschrieben und auf dieser Basis passende Partner ausgesucht. Uns ist es wichtig, einen neuen Weg in die eigene Praxis und eine moderne und effiziente Art der Berufsausübung zu definieren. Das können wir nur mit mehreren, vertrauensvollen Partnern an unserer Seite erreichen.

Haben diese Partner ihre Leistungen ebenfalls zum Selbstkostenpreis erbracht?

Das erste Projekt der ZPdZ, die ZAP*8, haben wir im Schulterschluss und auf Augenhöhe mit den Partnern aus Industrie und Handel erarbeitet. Diese haben uns hier im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten unterstützt.

Gab es über die vier vorgestellten Zahnärztinnen hinaus weitere Interessenten für die Niederlassung in der Praxis ZAP*8?

Ja, es gab noch weitere Interessenten, mit denen Gespräche geführt wurden.

Sind weitere Praxen geplant?

Im Zielbild hat es sich die ZPdZ auch zur Aufgabe gemacht, bei der Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist momentan ein zweiter Standort in einer kleineren Gemeinde in Niedersachsen in der Konzeption. Hierzu wurden erste Gespräche mit interessierten Zahnmedizinern geführt, allerdings haben wir noch keine finale Entscheidung getroffen. Aktuell melden sich viele Interessenten aus verschiedensten Regionen bei uns. Hier wird geprüft, inwieweit wir im weiteren Verlauf des Projekts zusammenkommen können.

Die ZPdZ will auch Dienstleister für Praxisabgeber sein. Gibt es Zahnärzte, die Interesse an dem Modell gezeigt haben?

Ja, es haben sich bereits einige Abgeber bei uns gemeldet und ihr Interesse geäußert. Auch hier sind wir im individuellen Austausch, wie die ZPdZ in Zukunft unterstützen kann. Allerdings stehen wir aktuell noch am Anfang und fokussieren uns auf ein Projekt nach dem anderen.

Ein weiteres Projekt ist, dass Start-ups und junge Unternehmen ihre Produkte in Praxen der ZPdZ verproben undweiterentwickeln können.

Auch hier haben wir verschiedene Anfragen erhalten. Wir schauen uns jede Idee einzeln an, tauschen uns mit den Verantwortlichen aus und prüfen, ob und wie wir die Produkte in der ZAP*8 implementieren können.

Wie könnte dies in der Praxis aussehen?

Eignet sich eine digitale Lösung für die Verprobung in der ZAP*8, wird eine individuelle Testphase vereinbart, in der das Produkt im Praxisalltag eingesetzt, regelmäßig Feedback von Behandlern, Team und Patienten eingeholt und die Idee somit weiterentwickelt werden kann.

Die Fragen stellte Marius Gießmann.

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