Abrechnungsverhalten

Z-MVZ: Konzentration auf teuere Behandlungen und lukrative Leistungen

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Eine neue Analyse der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zeigt, dass zahnärztliche Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) signifikante Abweichungen im Abrechnungsverhalten gegenüber den Praxisformen Einzelpraxis (EP) und Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) aufweisen.

So sind die Fallwerte und Gesamtkosten je Fall im Leistungsbereich konservierende und chirurgische Leistungen (KCH-Bereich) bei Z-MVZ rund 27 Prozent höher als bei Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften.

Fallwerte K-CH und ZE: 27 Prozent höher als in Einzelpraxen

Die bei den MVZ höheren Punktmengen je KCH-Fall lassen sich dabei nicht durch die Morbiditätsentwicklung in diesem Leistungsbereich, in dem die Füllungstherapie einen hohen Anteil am gesamten Abrechnungsgeschehen hat, erklären: In den letzten zehn Jahren ging diese aufgrund der Präventionserfolge stark zurück.

Fallhonorar bei ZE: 35 Prozent oberhalb der Durchschnittswerte in Einzelpraxen

Auffällig ist ebenfalls im Bereich Zahnersatz (ZE) der große Unterschied beim zahnärztlichen Honorar je Fall gegenüber den EP beziehungsweise BAG: Das Honorar liegt in den Z-MVZ um rund 35 Prozent oberhalb der Durchschnittswerte in Einzelpraxen.

Deutlich unterdurchschnittliche Abrechnungshäufigkeit bei Wiederherstellungen

Gegenüber den anderen Praxisformen sticht außerdem die deutlich unterdurchschnittliche Abrechnungshäufigkeit bei Wiederherstellungen ins Auge - sie liegt mit gut 15  Prozent unterhalb der Häufigkeit in Einzelpraxen. Dieses Missverhältnis lässt bei Z-MVZ eine Fokussierung auf die Erbringung kostenintensiverer Neuversorgungen mit Zahnersatz erkennen.

Diese Abweichungen im Abrechnungsverhalten lassen insgesamt auf eine verstärkte Orientierung hin zu kostenintensiveren Behandlungen und hiermit verbunden besonders gewinnversprechenden Leistungen in Z-MVZ schließen.

Die KZBV legte bei ihrer Auswertung die zuletzt verfügbaren Abrechnungsdaten von MVZ für das Abrechnungsjahr 2017 sowie das 1. Halbjahr 2018 zugrunde.

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