Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Zahl der Organspenden ist zurückgegangen

pr
Die Zahl der Organspenden ist 2022 um 6,9 Prozent zurückgegangen. Das meldet die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Die Frage bleibt offen, warum nicht mehr Organe gespendet werden.

Für das Jahr 2022 verzeichnet die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) einen Rückgang der Zahl der Organspender um 6,9 Prozent. Es habe einen Einbruch der Spenderzahlen im ersten Quartal 2022 gegeben, danach seien Stabilisierung und Stillstand erfolgt, berichtet die DSO. Das Jahr 2022 sei geprägt gewesen durch die Auswirkungen der Pandemie und des Personalmangels in den Krankenhäusern einerseits und einer ausbleibenden Steigerung der Organspendezahlen andererseits.

Wie die DSO weiter mitteilt, hätten im vergangenen Jahr 869 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Dies seien 64 weniger als im Vorjahreszeitraum und entspreche 10,3 Spendern pro eine Million Einwohner (zum Vergleich: 2021 waren es 11,2). Auch die Summe der entnommenen Organe, die für eine Transplantation an die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant gemeldet werden konnten, sei auf 2.662 gesunken (Vorjahreszeitraum: 2.905). Damit sei die Zahl der postmortal entnommenen Organe um 8,4 Prozent im Vergleich zu 2021 zurückgegangen.

8.500 Menschen stehen auf den Wartelisten für ein Organ

Im vergangenen Jahr seien in den 46 Transplantationszentren 2.795 Organe nach postmortaler Spende übertragen worden (2021: 2.979), heißt es in der DSO-Mitteilung weiter. Damit seien insgesamt 2.695 schwer kranken Patienten durch ein oder mehrere Organe eine bessere Lebensqualität oder sogar ein Weiterleben geschenkt (2021: 2.853) worden. Gleichzeitig stünden in Deutschland derzeit rund 8.500 Menschen auf den Wartelisten für ein Organ.

Für den Medizinischen Vorstand der DSO, Dr. med. Axel Rahmel, stellt sich die Frage, warum es nicht gelingt, die Organspendezahlen zu steigern. „Das ernüchternde Fazit ist, dass wir im vergangenen Jahr weniger Menschen mit einer lebensrettenden Transplantation helfen konnten. Das ist für jede einzelne Patientin und jeden einzelnen Patienten auf den Wartelisten dramatisch“, sagte Rahmel.

Aus Sicht der DSO spielen mehrere Gründe für die Entwicklung der Zahlen im vergangenen Jahr eine Rolle. Die Pandemie und die daraus resultierenden Krankenstände beim Klinikpersonal hätten Anfang 2022 das gesamte Gesundheitssystem belastet – dies habe wesentlich zu dem starken Einbruch der Zahlen um 30 Prozent im ersten Quartal 2022 beigetragen. Die darauffolgenden Quartale hätten eine Stabilisierung auf dem Niveau der Vorjahre gebracht. Die organspendebezogenen Kontaktaufnahmen der Kliniken zur DSO hätten sich im Vergleich zum Vorjahr sogar erhöht (von 3.132 auf 3.256). Dies habe allerdings nicht zu mehr Organspenden geführt, erklärt die DSO.

Lauterbach startet neuen Anlauf für die Widerspruchslösung

Für die DSO bleibt die Kernfrage offen, warum keine Steigerung der Organspende erzielt werden konnte – trotz der guten Voraussetzungen, die durch das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende geschaffen wurden. Die Statistiken zeigten, so Rahmel, dass von allen Spendermeldungen im vergangenen Jahr im Vergleich zu den Vorjahren weniger Spenden realisiert werden konnten: „Der häufigste Grund, warum eine Organspende nicht erfolgt, ist die fehlende Einwilligung. Mit dem zunehmenden Alter der Spender spielen aber auch Kontraindikationen (...) eine immer größere Rolle“, erklärt er.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will laut Presseberichten einen neuen Anlauf zur Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende starten. Das geltende Gesetz sei gescheitert, hatte er in den Medien erklärt. Viele Menschen seien zwar zur Organspende bereit, würden das aber nicht dokumentierten. Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, vertritt die Ansicht, Lauterbach würde von seinem eignen Versagen ablenken. Das geltende Gesetz sei an der Umsetzung des Ministers gescheitert, erklärte er in der Presse. Seit Jahren kämen weder der Aufbau eines Transplantationsregisters noch die Informationspflicht bei den Bürgerämtern voran, monierte Brysch. Stattdessen wolle Lauterbach die von ihm favorisierte Widerspruchslösung erzwingen.

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