Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Zahnärzte sind wichtige Zeugen

PraxisGesellschaft
Weltweit erfahren Frauen häusliche Gewalt, in allen sozialen Milieus. Die Verletzungen bleiben dem Umfeld oft verborgen. Hier kommt Zahnärztinnen und Zahnärzten eine entscheidende Rolle zu.

Ein blaues Auge, eine blutige Lippe oder sogar ein ausgeschlagener Zahn – derartige Spuren von häuslicher Gewalt sind offensichtlich. Doch sie können auch weitaus subtiler sein. Die Teams in Zahnarztpraxen sind manchmal womöglich die ersten oder einzigen, denen kleinere Verletzungen im Gesicht, an Mund, Hals oder Oberkörper auffallen.

Charakteristische Verletzungen sind zum Beispiel Zahntraumata wie Zahnrisse, -brüche und -absplitterungen, der Riss des Oberlippenbändchens oder Verletzungen der Oberlippe, die sich mit der Krankengeschichte des Patienten nicht vereinbaren lassen, informiert die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf ihrer Homepage . „Der Zahnärztin und dem Zahnarzt kommt somit eine entscheidende Rolle beim Erkennen häuslicher Gewalt zu”, teilt die BZÄK mit.

Erkennen, ansprechen, helfen

Das Erkennen dieser Verletzungen sei der erste Schritt. Liegen Hinweise auf Gewalteinwirkungen vor, sollte die Patientin behutsam darauf angesprochen werden. Dabei sollten die Fragen jedoch klar formuliert werden. Nach dem Vertrauensaufbau könne dann ein Hilfsangebot gemacht werden.

Wichtig ist: Eine gesonderte, über die zahnärztliche hinausgehende Dokumentation darf nur mit Einwilligung des Patienten erfolgen. Die jederzeit widerrufbare Einwilligung sollte schriftlich erfolgen und in der Akte abgelegt werden, informiert die BZÄK. Dabei sollten die auf mögliche Gewalteinwirkungen zurückzuführenden Verletzungen und deren Folgen zeitnah, eindeutig und juristisch brauchbar dokumentiert werden. Weiter können vom Patienten geschilderte Beschwerden, wie die Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens oder Schmerzen schriftlich festgehalten werden. Die BZÄK bietet auf ihrer Homepage dazu auch Dokumentationsvorlagen.

Den Schutz der Privatsphäre muss man respektieren

Zu beachten sind hierbei auch Regelungen zur Schweigepflicht: Verweigert der erwachsene Patient eine Offenbarung, hat der Zahnarzt den Wunsch nach Schutz der Privatsphäre zu respektieren. Schwere körperliche Misshandlungen mit Wiederholungsgefahr können jedoch – unter sorgfältiger Abwägung der Gesamtumstände – das Durchbrechen der ärztlichen Schweigepflicht gemäß § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) ermöglichen und rechtfertigen.

Seit 1981 organisieren Menschenrechtsorganisationen wie Terre des Femmes jedes Jahr zum 25. November Veranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Frauen und Mädchen im Zentrum steht. Der Tag gilt darum als der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, auch Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen.

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