Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im „Gelben Heft“
Bislang wurden im Gelben Heft ausschließlich die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1–U9) erfasst. Künftig werden auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen, die für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, dokumentiert und mit Z1 bis Z6 benannt. Ziel ist, die Inanspruchnahme zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen weiter zu steigern und die ärztliche und zahnärztliche Versorgung noch enger zu vernetzen.
Ein Meilenstein für die Prävention von Zahnkrankheiten bei Kindern
Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen umfassen neben der klinischen Untersuchung auch die Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Anwendung von Fluoriden. Sie leisten damit laut KZBV „einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung frühkindlicher Karies“, die nach wie vor zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter zählt.
„Die Aufnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das Gelbe Heft ist ein Meilenstein für die Prävention von Zahnkrankheiten bei Kindern“, betont der KZBV-Vorsitzende Martin Hendges. „Gesunde Milchzähne sind eine wesentliche Voraussetzung für das Kieferwachstum, die Entwicklung des bleibenden Gebisses und die Sprachentwicklung des Kindes. Damit sind frühzeitige zahnärztliche Untersuchungen eine der Hauptkomponenten der Gesundheitsvorsorge im Kindesalter."
Durch die gemeinsame Dokumentation mit den ärztlichen Untersuchungen werde die Zahngesundheit bereits in der frühen Lebensphase noch stärker in den Fokus gerückt und damit die hohe Bedeutung der zahnmedizinischen Vorsorge unterstrichen. "Das Gelbe Heft als bei allen Eltern bekanntes und etabliertes Medium ist genau der richtige Ort dafür“, so Hendges. Mit dieser Entscheidung setze der G-BA zudem ein klares Zeichen für eine verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Vertragszahnärztinnen und -zahnärzten sowie Vertragsärztinnen und -ärzten.
Alle Vorsorgeuntersuchungen in einem Heft
Eltern erhalten im Gelben Heft fortan eine bessere Übersicht über alle relevanten Vorsorgeuntersuchungen für ihr Kind. Bereits verwendete Gelbe Hefte können weiter genutzt werden: Die Eltern erhalten hierfür entsprechende Einlegeblätter von ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt. Für Neugeborene ab Januar 2026 werden die Gelben Hefte dann bereits die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthalten. Mittelfristig ist geplant, das Gelbe Heft als Bestandteil der elektronischen Patientenakte zu digitalisieren.
Diese Vorteile hat das erweiterte Gelbe Heft
Bessere Übersicht: Alle wichtigen Vorsorgetermine – ärztlich und zahnärztlich – an einem Ort.
Mehr Aufmerksamkeit für die Zahngesundheit: Der Zahnarzttermin wird so selbstverständlich wie der Kinderarzttermin.
Frühe Kariesvermeidung: Durch regelmäßige Kontrollen, Tipps zur Zahnpflege und Ernährung kann frühkindliche Karies verhindert werden.
Bessere Zusammenarbeit: Kinderärztinnen und Zahnärzte arbeiten enger zusammen – für eine ganzheitliche Vorsorge.
Kinderzahnpässe, die bislang von den (Landes-)Zahnärztekammern und KZVen herausgegeben wurden, können weiterhin verwendet werden.