Amtsgericht Offenburg

Zahnarzt: 21.250 Euro Strafe für falsche Masken-Atteste

LL
GesellschaftPraxis
Ein Zahnarzt aus Offenburg hatte als bekennender Coroa-Leugner insgesamt 232 falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt. Nun wurde er zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Insgesamt 232 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht hatte der Oralchirurg zwischen April und August 2020 ausgestellt. Dabei klärte er vorher weder durch eine medizinische Untersuchung noch durch ein Patientengespräch ab, ob berechtigte Gründe dafür vorlagen.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg nahm im September vergangenen Jahres die Ermittlungen auf und stellte im Zuge dessen auch Beweismaterial in der Praxis des Zahnmediziners sicher. Ihm wurde zur Last gelegt, die ärztlichen Atteste zur Befreiung von der nach Paragraf 3 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geltenden Maskenpflicht ausgestellt zu haben, ohne dass eine entsprechende medizinische Indikation vorlag.

Der Zahnarzt gilt als bekennender Corona-Leugner

Der Mann gilt als bekennender Corona-Leugner. Durch sein Handeln hätte eine Gefährdung für den Schutz der Gesellschaft in der Pandemie entstehen können, so die Staatsanwaltschaft. In seiner Aussage rechtfertigte sich der Zahnarzt: Niemand sei durch diese Atteste nachweislich zu Schaden gekommen.

Er hielt an seiner Überzeugung fest. Der Geldbuße in Höhe von 21.250 Euro stimmte er dennoch zu, um einer mehrjährigen Haftstrafe für sein vorsätzliches Vergehen sowie einer öffentlichen Hauptversammlung im Rahmen des weiteren Verfahrens am Amtsgericht Offenburg zu entgehen.

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