Zahnersatz und Kronen: Punktwert steigt um 3 Prozent
Der bundesweit geltende Punktwert erhöht sich somit auf 0,9576 Euro. Er wird bei allen Heil- und Kostenplänen angesetzt, die ab dem 1. Januar 2020 ausgestellt werden. Laufende oder noch bevorstehende Punktwert-Verhandlungen auf Landesebene sind von dem Ergebnis nicht berührt.
Da auch der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) mit dem GKV-Spitzenverband seine Verhandlungen über die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise bei zahntechnischen Leistungen in der Regelversorgung beim Zahnersatz abgeschlossen hat, sind aus Sicht der KZBV die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Festzuschüsse insgesamt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 angepasst werden können.