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Zahnmedizin privat

sg/pm
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In vielen OECD-Ländern müssen zahnmedizinische Leistungen aus eigener Tasche finanziert werden - mal mehr, mal weniger.

In jenen Ländern, die die zahnärztliche Versorgung nicht explizit aus dem Leistungsspektrum ausgeschlossen haben, werden diese Leistungen mehrheitlich nur teilweise von der Krankenkasse übernommen.

Lange warten, viel bezahlen

Wie aus einem internationalen Vergleich des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) hervorgeht, wird der Zugang zu diesen Leistungen zudem oftmals durch hohe Zuzahlungen oder lange Wartelisten erschwert.

So werde die zahnärztliche Behandlung im französischen Gesundheitssystem nur in geringem Umfang abgedeckt: die konservierende Therapie - wie zum Beispiel Füllungen - zu 40 Prozent, die prothetische Versorgung zu 33 Prozent und die kieferorthopädische Behandlung nur zu 10 Prozent.

Im Unterschied dazu gebe es aber auch viele OECD-Länder, in denen zahnärztliche Leistungen vollständig aus dem Spektrum des Gesundheitssystems ausgeschlossen sind. So sei etwa in Kanada die Versorgung mit Zahnersatz nicht im kanadischen Bundesgesetz "Canada Health Act“ zur Regelung der öffentlich finanzierten Krankenversicherung vorgesehen.

Additional benefit

Dennoch übernehme die Krankenversicherung Zahnbehandlungen in einzelnen Territorien und Provinzen zumindest teilweise als "additional benefit“.

Auch in der Schweiz sei die zahnärztliche Versorgung von der öffentlichen Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Dort müsse ein Patient sowohl die Behandlung - beispielsweise die Zahnfüllungen bei Karies - als auch den Zahnersatz selber tragen. Vergütet würden ausschließlich zahnärztliche Behandlungen, die aufgrund einer schweren, nicht vermeidbaren Erkrankung, wie etwa Krebs, erforderlich seien.

In einigen Ländern sei die zahnmedizinische Versorgung an das Alter der Versicherten gekoppelt. So umfasse der Leistungskatalog in den Niederlanden die zahnärztliche Behandlung nur bis zum Alter von 22 Jahren. In Dänemark liege die Altersgrenze bei 18 Jahren. Das spanische Gesundheitssystem finanziere eine zahnmedizinische Versorgung nur für Kinder, wobei die Altersgrenze je nach Region von 14 bis 18 Jahren variiert.  

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