Empfehlung des Wissenschaftsrats

Zahnmedizinische Forschung in Sachsen weiter vorantreiben!

sf
Zahnmedizin
Im Rahmen seiner Herbstsitzung hat der Wissenschaftsrat auch Stellung zur Entwicklung der zahnmedizinischen Forschung in Sachsen genommen. Das Gremium attestiert den Einrichtungen bestehende Hemmnisse, die es noch abzubauen gilt.

Der Stellungnahme zufolge wird die „Entwicklung der zahnmedizinischen Forschung dadurch gehemmt, dass bei der Zulassung von Studierenden jede Stelle, das heißt auch reine Forschungsstellen, kapazitätswirksam sind.“ Der Wissenschaftsrat empfiehlt dem Land daher, Anpassungen in der Kapazitätsberechnung zu prüfen, um die Rahmenbedingungen in der Zahnmedizin "forschungsförderlicher zu gestalten".

Das von den Standorten Leipzig und Dresden entwickelte Konzept zur gemeinsamen Optimierung der Zahnmedizinausbildung in Sachsen sei insgesamt „geeignet, die Qualität von Studium und Lehre sowie die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern". Der Wissenschaftsrat befürwortet daher seine Umsetzung.

Zahnerhaltung und Parodontologie sind besonders forschungsstark

In der Zahnmedizin sind demnach vor allem die Zahnerhaltung und die Parodontologie mit mehreren DFG-Projekten forschungsstark. „Der Wissenschaftsrat hält es daher für sinnvoll, eine W2-Professur für Parodontologie neu auszuschreiben“, heißt es an einer Stelle. Zudem sollte die Einwerbung hochwertiger Drittmittel in wettbewerblichen, peer-review-begutachteten Verfahren auch von den anderen zahnmedizinischen Einrichtungen in wesentlich stärkerem Maße angestrebt werden.

Die Autoren äußern sich auch explizit zur Lehre in der Zahnmedizin. So habe das Zahnmedizinstudium „trotz der durch die Approbationsordnung für Zahnärzte eingeschränkten Spielräume für Weiterentwicklungen einen guten und adäquaten Aufbau. Der Einsatz moderner Lehrverfahren befindet sich auf einem angemessenen Entwicklungsstand".  Begrüßt wird außerdem, dass bereits einige Neuerungen der anstehenden Novellierung der zahnärztlichen Approbationsordnung umgesetzt wurden.

Gutes Modell: die Kooperationspraxen

Positiv werden das Modell der Kooperationspraxen (siehe auch „Hospitieren mit Kompetenz“ , zm 8/2016) und der Einsatz präventiver Konzepte beurteilt. Interprofessionelle Lehrformate sollten stärker in das Studium integriert werden. Ein Mangel an Behandlungseinheiten erschwere allerdings eine angemessene Patientenbehandlung in der klinischen Ausbildung.

Was die Studienplatzkapazität betrifft, lag Sachsen demnach im WS 2014/15 in der Humanmedizin und der Zahnmedizin leicht über dem Bundesdurchschnitt. In der Humanmedizin standen 112,3 Studienplätze pro 100.000 Einwohner den 108,2 Studienplätzen im Bundesdurchschnitt gegenüber, in der Zahnmedizin 20,3 Studienplätze pro 100.000 Einwohner den 18,5 im Bundesdurchschnitt.

Die Stellungnahme im Original finden Sie anbei.

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