Zahnmedizinische Versorgung Gehandicapter verankert
Für die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die eine Zahnarztpraxis aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand aufsuchen können, erhalten Zahnärzte demnach ab April eine zusätzliche Vergütung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband setzen mit einem entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses vom 15. Februar 2013 Vorgaben des Gesetzgebers aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz um.
Zahnärzte müssen verstärkt zu diesen Menschen kommen
"Viele Patientinnen und Patienten schaffen aus Gesundheitsgründen beziehungsweise wegen ihres Handicaps nicht den Weg in die Zahnarztpraxis", erläutert Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. "Deshalb müssen Zahnärzte verstärkt zu diesen Menschen kommen."
Anreize weisen in die richtige Richtung
Dies sei in besonderem Maße für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, die die Zahnarztpraxis nicht mehr aufsuchen können, wichtig. Zahnmedizinische Erkrankungen sollten auch in diesen Fällen vermieden, frühzeitig erkannt und behandelt werden. Bahr: "Die aufsuchende Versorgung wird deshalb angemessen und extrabudgetär honoriert. Die Anreize für eine bessere Versorgung weisen damit in die richtige Richtung. Eine entscheidende Versorgungslücke bei immobilen Patientinnen und Patienten wird nun geschlossen."
Rahmen ist geschaffen
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurden die Rahmenbedingungen für eine aufsuchende zahnärztliche Betreuung von immobilen Patienten verbessert und Anreize für diese Form der Leistungserbringung geschaffen. Vertragszahnärzte erhalten in diesen Fällen zusätzlich zu den Besuchsgebühren und dem Wegegeld eine Vergütung für die Versorgung in häuslicher Umgebung oder in Einrichtungen.
Eine neue Leistungsposition für den erhöhten Aufwand
Die zusätzliche Leistungsposition soll dem erhöhten personellen, instrumentellen und zeitlichen Aufwand für die aufsuchende Betreuung Rechnung tragen. Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis auf Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen erweitert.
Die Neuregelungen sind mit Mehrkosten für die GKV in Höhe von jährlich 20 Millionen Euro verbunden. Gegenwärtig erfolgt in etwa 700.000 Fällen eine aufsuchende zahnärztliche Versorgung. Perspektivisch ist von einem Anstieg der Fallzahlen auf jährlich etwa 1,5 Millionen Fälle auszugehen. Patienten können sich bei Fragen an ihre Krankenkasse oder an die jeweils in ihrem Bundesland zuständige KZV wenden.