Zahnärztekammer Nordrhein

Zahnreinigung: Tierärzte erhalten 200 Prozent mehr Honorar!

LL
Praxis
Mit der novellierten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurden viele Vergütungen der Behandlungen nicht nur angepasst, sondern fallen auch höher aus als bei Zahnärzten. Besonders groß ist der Unterschied bei der Zahnreinigung.

Während dem tierärztlichen Notdienst ab 18 Uhr eine pauschale Vergütung von 50 Euro zusteht, erhält der Zahnarzt diese ab 22 Uhr und auch nur nur 24,13 Euro. Die Vergütung für Zahnärzte sei im Vergleich zu Tierärzten bei analogen Behandlungen um ein Vielfaches niedriger, rügt Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein: „Eine Tierzahnbehandlung ist dem Gesetzgeber offenbar mehr wert als die Zahnbehandlung eines Menschen.“

"Das ist eine Differenz von 201 Prozent"

Die Kammer rechnet anhand von Beispielen das Gefälle vor: Ein Tierarzt erhält für die Ultraschall-Zahnsteinentfernung eines Kleintiers 41,08 Euro bei einem 2-fachen Satz. Ein Zahnarzt bekommt eine Vergütung von 40,02 Euro beim 2,3-fachen Satz für einen vollbezahnten Patienten. Ist die Zahnsteinentfernung beim Kleintier schwierig und erfolgt zusätzlich ein Scaling sowie eine Politur, darf der Tierarzt 123,94 Euro in Rechnung stellen. Hausweiler hat nachgerechnet: „Das ist eine Differenz von 201 Prozent.“

Bei der einfachen Zahnextraktion verhält es sich ähnlich: Beim 2-fachen Satz erhält der Tierarzt 20,52 Euro, der Zahnarzt 9,05 Euro beim 2,3-fachen Satz. Ist der Patient gesetzlich versichert, vergütet die Versicherung, je nach Kasse, rund 12,04 Euro.

Auch die Inflation bleibt unbeachtet

„Die Anpassung des GOZ-Punktwertes ist überfällig“, betont Hausweiler und fordert erneut vom Bundesgesundheitsministerium eine Überarbeitung der GOZ. Die Gebühren müssten endlich an die wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. „Die Kosten für Personal, medizinische Geräte und Verfahren steigen kontinuierlich.“

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