Neues Berufsbildungsgesetz

ZFA: Das ändert sich für Azubis!

LL
Praxis
Mehr Geld, einfacher Teilzeit, frei nach fünf Stunden Schule, kostenlose Lehrbücher - so profitieren die ZFA von dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Die Bundesregierung verabschiedete im Oktober letzten Jahres das überarbeitetet Berufsbildungsgesetz mit dem Ziel, neue Anreize für die Ausbildungsberufe zu schaffen und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Ab Januar ist es in Kraft. Was hat sich geändert?

Zum einen steigt die Vergütung der Azubis, zum anderen sollen Freistellungen für die Berufsschule unkomplizierter angerechnet werden und Fortbildungen zur Höherqualifizierung finanziell gefördert werden. Was heißt das genau für die Azubis?

Mehr Geld ab dem 1. Lehrjahr

Für sie gibt es eine Mindestvergütung von 515 Euro im ersten Lehrjahr. Im zweiten Ausbildungsjahr erhöht sie sich um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten 40 Prozent. In den folgenden Jahren erhöht sich dann die Ausgangssumme der Mindestvergütung noch einmal auf 550 Euro in 2021, 585 Euro in 2022 und auf 620 Euro im Jahr 2023.

Die neuen Vergütungen gelten für betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungen.

Teilzeit geht jetzt einfacher

Eine Ausbildung in Teilzeit kann zudem einfacher vereinbart werden, wenn mit einem berechtigten Interesse für diese Ausbildungsform dargelegt wird. Auch Alleinerziehend, Geflüchtet und Menschen mit Behinderung soll diese Regelvereinfachung zugute kommen.

Freistellung und Anrechnungen

Es gelten auch neue Regelungen hinsichtlich der Freistellung von Auszubildenden. Demnach müssen diese am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung nicht noch im Betrieb arbeiten. Und auch am Tag vor der Prüfung gilt eine bezahlte Freistellung.

Um den Lernstoff besser nachzubereiten, gilt eine Freistellung pro Woche für Berufsschultage mit mehr als 5 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Hier wird dann die durchschnittliche Arbeitszeit angerechnet.

Lernmittel sind ab jetzt kostenfrei!

Neben Werkzeugen und Werkstoffen, wird ab jetzt auch Fachliteratur kostenlos von den Betrieben gestellt. Dieser Beschluss gilt als wichtige Investition in die Lehre.

Für die höheren Berufsabschlüsse gelten nun die Bezeichnungen "Geprüfte/r Berufsspezialist/in" beziehungsweise "Bachelor Professional" und "Master Professional" für Meister/innen anstelle dem/der Betriebswirt/in und der/demFachkauffrau/-mann. Mit den englischen Titeln soll die internationale Anschlussfähigkeit gesichert werden.

ZFA: Die Gesamtzahl der neuen Ausbildungsverhältnisse bleibt stabil

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Weitere Planungen: Stärkung für Fortbildungen und Aufstieg

Auch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wird derzeit überarbeitet. Mit ihm soll die Höherqualifizierung in den zahnmedizinischen Berufen weiterentwickelt werden. Durch die finanzielle Unterstützung in Form von Beiträge wie beim Bundesausbildungsförderunsggesetz (BAföG), können Auszubildende unbesorgter in ihre Aufstiegsfortbildungen investieren, ohne sich gegebenenfalls um den Lebensunterhalt sorgen zu müssen.

Und auch die Vereinbarkeit von Berufsausbildung und Familie soll gestärkt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Kinderbetreuung für Alleinerziehende.

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