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Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands

„Zugang zur ePA darf nicht am Endgerät scheitern“

mg
Politik
Ab heute haben Nutzende von Android 13 und iOS 17 keinen mobilen Zugriff mehr auf die elektronische Patientenakte, erinnert der vzbv. Und mahnt an, Krankenkassen sollten Betroffenen Alternativlösungen anbieten.

Es ist seit Längerem bekannt: Wer kein aktuelles Betriebssystem (mindestens Android 14 oder iOS 18) nutzt, kann die ePA-App seiner Krankenkasse ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr verwenden. Nach Schätzungen der gematik könnte jeder Fünfte betroffen sein. Hintergrund ist, dass ältere Betriebssysteme nicht mehr fortlaufend mit Sicherheits-Updates versorgt werden.

„Der Gesetzgeber muss Schritte einleiten, um Versicherten zeitnah einen von Privatgeräten unabhängigen Zugang zur ePA zu ermöglichen“, fordert jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Gesundheitsdaten sind hochsensibel. Strenge Sicherheitsvorgaben sind daher richtig. Gleichzeitig darf es nicht passieren, dass Versicherte dadurch den Zugang zu ihrer ePA verlieren. Ohne Zugriffsmöglichkeit können sie weder eigenständig ihre Daten einsehen noch steuern, wer darauf zugreift."

Krankenkassen sollten Betroffene unterstützen

Die Krankenkassen sollten Betroffene transparent informieren und beim Wechsel auf alternative Zugänge wie Desktop-Anwendungen oder bei Vertretungslösungen zuverlässig unterstützen, lautet eine weitere Forderung. Hier gebe es noch Nachholbedarf, lautet das Fazit des Verbands.

„Der Gesetzgeber muss zügig Wege schaffen, damit Versicherte auch unabhängig von privaten Endgeräten auf ihre ePA zugreifen können. Mögliche Lösungen sind assistierte Angebote in Apotheken oder spezielle Gesundheitsterminals“, erklärt Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten dürfe nicht von der technischen Ausstattung oder dem Geldbeutel abhängen.

„Der Fall zeigt auch: Auf europäischer Ebene braucht es verbindliche, ausreichend lange Support-Zeiträume für Geräte, um Kosten für Verbraucher und Verbraucherinnen und unnötigen Elektroschrott zu vermeiden.“

Nutzende, die Unstimmigkeiten in den in der ePA hinterlegten Abrechnungsdaten bemerken, können diese hier online melden. Ebenfalls willkommen sind Erfahrungsberichte zum Umgang mit der Akte.

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