Zurück zum Klima des Vertrauens
Alle drei Organisationen plädierten für die Rückkehr zu einem "Klima des Vertrauens". KZBV und BZÄK nahmen unter anderem Stellung zu anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Die KZBV präsentierte zudem erstmals Ergebnisse einer aktuellen Analyse der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland. Die DGMK forderte die Forcierung interdisziplinärer und individualisierter Prävention in Medizin und Zahnmedizin und eine Honorierung entsprechender Leistungen für alle.
Prävention: der neue Paragraf 22a im SGB V
BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel und der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer begrüßten Vorstöße durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Bereich Prävention: „Für die zahnmedizinische Prävention von Pflegebedürftigen und Menschen mit Handicap wäre die voraussichtliche Festschreibung des neuen Paragrafen 22a im SGB V eine echte Verbesserung und ein wichtiger Schritt entsprechend der Konzepte des Berufsstandes“, sagte Engel, „die Zahnmedizin ist mit ihren Präventionsstrategien Vorbild.“
„Das dann verbriefte Präventionsmanagement entspricht einer langjährigen Forderung von uns Zahnärzten. Es ermöglicht Menschen in Pflegeeinrichtungen, die nicht mehr selbstbestimmt leben können und Betreuung und Hilfe bedürfen, die gleichberechtigte und umfassende Teilhabe an moderner Zahlheilkunde“, ergänzte Eßer.
Korruption: Tolerance Zero
Mit Blick auf das geplante Gesetzgebungsverfahren zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen bekräftigen beide nochmals ihre entschiedene „Null Toleranz“-Politik. „Korruption wird in unserer Gesellschaft und im Berufsstand schon heute nicht toleriert“, sagte Eßer.
Korruptives Verhalten werde in der Zahnärzteschaft bereits auf Basis geltenden Berufsrechts streng geahndet, das in den jeweiligen Berufsordnungen der Länder verankert ist. „Damit steht Bestechlichkeit in der Zahnmedizin auch jetzt schon unter Strafe - bis hin zum Entzug der Approbation“, betonte Engel.
Beide Organisationen betrachten deshalb eine seitens der Regierung angedachte Schaffung eines speziellen Korruptionsstraftatbestands als unnötig. Solche Regelungen seien überflüssig wie ein Kropf und führten zur Stigmatisierung eines gesamten Berufsstands.
Versorgung: auf hohem Niveau gewährleistet
Hinsichtlich der Versorgungsstrukturen äußerte sich Eßer verhalten optimistisch: „Eine aktuelle Analyse der KZBV bestätigt, dass es auf Planungsbereichsebene derzeit keine Unterversorgung gibt. Die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung ist vielmehr auf hohem Niveau gewährleistet, an Nachwuchs mangelt es nicht."
Der demografische Wandel gehe aber auch an der Zahnärzteschaft nicht spurlos vorüber. Ein hoher Anteil älterer Zahnärzte werde in den nächsten Jahren seine Praxis aufgeben. Anders als im ärztlichen Bereich könne eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung insbesondere auf dem Land aber ausschließlich durch Einzel- oder Gemeinschaftspraxen gesichert werden. Für solche Praxen müssten die Rahmenbedingungen stimmen, etwa in Form beherrschbarer Finanzierungsrisiken, wirtschaftlicher Unabhängigkeit durch adäquate Honorierung, Planungssicherheit und funktionierender Infrastruktur, so Eßer.
Interdisziplinäres Arbeiten: flankiert durch Leitlinien
Prof. Dr. Bärbel Kahl-Nieke, Präsidentin der DGZMK, mahnte die stärkere Implementierung einer interdisziplinären und individualisierten Medizin und Zahnmedizin im deutschen Gesundheitswesen an. Eine wirksame Prävention müsse die Überschneidungen von Zahn- und Allgemeinmedizin kennen und berücksichtigen. Denn Studien zeigten, wie eng Ursachen aber auch Folgen zusammenhingen.
Wechselseitige Interaktionen zwischen Parodontitis und Diabetes seien bekannt, beide Krankheiten scheinen sich in ihrem Verlauf gegenseitig zu beeinflussen. Solche wissenschaftlichen Erkenntnisse müssten durch Leitlinien, wissenschaftliche Mitteilungen und Patienteninformationen in die tägliche Praxis aber zeitgleich auch in die Bevölkerung gelangen. Dies könne nur im Zusammenspiel mit der Politik unter geeigneten Rahmenbedingungen funktionieren.
Gleichzeitig stellte sie die wirtschaftliche Bedeutung einer solchen Priorisierung der Prävention heraus: "Individualisierte Zahnmedizin bedeutet interdisziplinäre Prävention und diese ist gesundheitspolitisch von Bedeutung, weil sie helfen könnte, dem Gesundheitswesen unnötige Ausgaben in beachtlicher Höhe zu ersparen." Und das durch die Vermeidung von durch zu späte, nicht abgestimmte oder gar fehlende Therapien erzeugten Folgeschäden. Deshalb sollten nach Auffassung der zahnmedizinischen Wissenschaft umfassende Präventionsmaßnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen eine noch größere Rolle spielen.