Umweltstoffe ändern Verhalten

ck/pm
Gesellschaft
Eine erhöhte vorgeburtliche Belastung mit polychlorierten Biphenylen (PCBs) und Dioxinen in aktuellen Umweltkonzentrationen verändert das geschlechtstypische Verhalten bei Jungen und Mädchen im Schulalter.

Bei zunehmender vorgeburtlicher Belastung zeigten Jungen ein verstärktes und Mädchen ein abgeschwächtes weibliches Verhalten. Das fanden Umweltwissenschaftler aus Bochum, Düsseldorf und Münster heraus.

Die Wissenschaftler hatten zwischen 2000 und 2002 in Duisburg bei 232 schwangeren Frauen im Blut und kurz nach der Geburt in der Muttermilch die Konzentrationen von insgesamt 35 PCBs und Dioxinen gemessen. Sieben Jahre später beurteilten die Mütter das typische Verhalten ihrer Kinder mit einem international validierten Fragebogen hinsichtlich ihrer Spielzeugpräferenzen, ihres Spielverhaltens und anderer geschlechtstypischer Verhaltensmerkmale.

Konzentrationsabhängige Veränderungen

Die Zusammenhänge zwischen Maskulinität beziehungsweise Femininität im Verhalten und den vorgeburtlichen PCB- und Dioxin-Konzentrationen wurden statistisch geprüft. Als Hauptergebnis fanden sich nach Mütterurteil deutlich konzentrationsabhängige Veränderungen im geschlechtstypischen Verhalten der Kinder, und zwar zeigten bei zunehmender vorgeburtlicher Belastung Jungen ein verstärktes und Mädchen ein abgeschwächtes weibliches Verhalten.

Eine zentrale Rolle bei der Entwicklung des Gehirns

Sexualhormone spielen eine zentrale Rolle bei der geschlechtstypischen Entwicklung des Gehirns. PCBs und Dioxine, aber auch andere Umweltstoffe, wie die viel als Weichmacher verwendeten Phthalate und Bisphenol A, gelten als hormonaktive Substanzen (endocrine disrupting chemicals = EDCs). EDC-bedingte Störungen des hormonellen Umfelds während der vorgeburtlichen Hirnreifung könnten somit die biopsychologische Grundlage der hier gefundenen Zusammenhänge sein.

Da aufgrund umweltpolitischer Maßnahmen seit Jahren ein Rückgang der PCB- und Dioxinbelastungen in der Umwelt gemessen wird, ist künftig diesbezüglich eine Minderung des Gefährdungsrisikos anzunehmen, nicht jedoch für andere EDCs, die bislang weniger Beachtung gefunden haben.

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