Mindestens 60 Prozent der Smartphone-Nutzer in Deutschland müssten die Tracking-App anwenden, damit die Datenmenge so groß ist, dass man sie repräsentativ auswerten kann.
Drei wichtige Aspekte müssen dafür sichergestellt sein, zählt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf:
- Erstens muss die Datensicherheit der Apps gewährleistet sein. Das heißt, die Daten müssen beispielsweise gegenüber Hackerangriffen geschützt sein.
- Zweitens müssen der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre geklärt werden - genau darin liegt auch die Schwierigkeit einer EU-weiten Koordinierung. Denn jeder Mitgliedsstaat legt diese Regeln etwas anders aus. Datenschützer gaben zu Beginn zu bedenken, ob eine Tracking-App auf den Smartphones zu weit in den persönlichen Datenschutz eingreift.
- Drittens müssen die technischen Voraussetzungen für alle Endgeräte, auf die eine dieser Tracking-Apps installiert wird, eine kompatible Schnittstelle haben.
Die Corona-Warn-App wird zurzeit vom Robert Koch-Institut (RKI) getestet. Anfang Mai soll sie voraussichtlich zum Einsatz kommen. Weil die Bundesregierung nicht so lange warten will, bis Apple und Google die Technologien bereitstellen, muss die verwendete Technik von den Datenschutzbeauftragten hierzulande geprüft werden.
Mobile Apps zu Kontaktverfolgung und Warnung
Die Apps, die bei der Verfolgung des Infektionsgeschehens helfen sollen, sind in den EU-Mitgliedsstaaten bislang freiwillig nutzbar. Um die verschiedenen nationalen Tracking- und Corona-Warn-Apps und ihre Datenerfassung zu koordinieren, legt die EU-Kommission ein Konzept vor. Ziel der Apps ist "eine einfachere, schnellere und wirksamere Nachverfolgung als bei herkömmlichen Systemen auf der Grundlage der Befragung infizierter Patienten", teilt die EU-Kommission mit.
"Mobil-Apps können uns vor Infektionsrisiken warnen und die Gesundheitsbehörden bei der Nachverfolgung von Kontakten unterstützen", erklärt Stella Kyriakides, zuständige Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. "Dies ist wesentlich, um Übertragungsketten zu durchbrechen." Die Herausforderung bei der Umsetzung des Konzepts sei der Einklang der Digitaltechnik mit den Rechtsvorschriften.
Privatsphäre und Datenschutz müssen gewahrt werden, sonst verstoßen die Apps gegen Recht und finden schwer Akzeptanz in der Bevölkerung. "Sofern sie vollständig den EU-Vorschriften entsprechen und gut koordiniert sind, können Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung eine Schlüsselrolle in allen Phasen des Krisenmanagements spielen", meldet die EU-Kommission weiter. Vor allem ab der Phase, in der die Regelungen zur sozialen Distanzierung aufgeweicht werden. Durch eine Rückverfolgung könne die weitere Ansteckungskette aufgetan und unterbunden werden.
Die Gesundheitsbehörden der Mitgliedsstaaten werden bis zum 30. April die Wirksamkeit der Apps national und grenzüberschreitend bewerten. Sie sollen bis zum 31. Mai über ihre Maßnahmen berichten und ihre Erkenntnissse den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zur gegenseitigen Begutachtung zur Einsicht zu Verfügung stellen.
Konzept für die Verwendung von datenschutzgerechten Apps zur freiwilligen Nachverfolgung von Kontakten
In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste entwickelt die Europäischen Kommission das Konzept -mit diesen grundlegenden Anforderungen an die Apps:
Sie sollten in vollem Umfang mit den Vorschriften der EU zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen.
Sie sollten in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eingeführt und von ihnen genehmigt werden.
Sie sollten freiwillig installiert und deaktiviert werden, sobald sie nicht mehr nötig sind.
Sie sollten darauf abzielen, die neuesten technologischen Lösungen zum Schutz der Privatsphäre zu nutzen. Da sie sich voraussichtliche auf Bluetooth-basierte Näherungstechnik stützen dürften, lassen sie keine Bestimmung des Standorts der Nutzer zu.
Sie sollten auf anonymisierten Daten beruhen: Sie können Personen warnen, die sich über einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden haben, so dass sie sich testen lassen oder selbst isolieren können, ohne dass die Identität des Infizierten aufgedeckt wird.
Sie sollten europaweit interoperabel sein, damit die Bürger auch beim Überschreiten der Grenzen geschützt werden.
Sie sollten in anerkannten epidemiologischen Leitlinien verankert sein und bewährte Verfahren in Bezug auf Cybersicherheit und Zugänglichkeit widerspiegeln.
Sie sollten sicher und wirksam sein.
Quelle: Coronakrise: EU-Konzept für koordinierte Nutzung von Tracking Apps
Keine Kommentare