Nachverfolgung des Infektionsgeschehens

Was bringen die Tracking-Apps?

LL
Gesellschaft
Die EU will die Corona-Tracking-Apps koordinieren. Aber unter welchen technischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen kann die Nachverfolgung des Virus überhaupt funktionieren?

Mindestens 60 Prozent der Smartphone-Nutzer in Deutschland müssten die Tracking-App anwenden, damit die Datenmenge so groß ist, dass man sie repräsentativ auswerten kann.

Drei wichtige Aspekte müssen dafür sichergestellt sein, zählt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf:

  • Erstens muss die Datensicherheit der Apps gewährleistet sein. Das heißt, die Daten müssen beispielsweise gegenüber Hackerangriffen geschützt sein.

  • Zweitens müssen der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre geklärt werden - genau darin liegt auch die Schwierigkeit einer EU-weiten Koordinierung. Denn jeder Mitgliedsstaat legt diese Regeln etwas anders aus. Datenschützer gaben zu Beginn zu bedenken, ob eine Tracking-App auf den Smartphones zu weit in den persönlichen Datenschutz eingreift.

  • Drittens müssen die technischen Voraussetzungen für alle Endgeräte, auf die eine dieser Tracking-Apps installiert wird, eine kompatible Schnittstelle haben.

Die Corona-Warn-App wird zurzeit vom Robert Koch-Institut (RKI) getestet. Anfang Mai soll sie voraussichtlich zum Einsatz kommen. Weil die Bundesregierung nicht so lange warten will, bis Apple und Google die Technologien bereitstellen, muss die verwendete Technik von den Datenschutzbeauftragten hierzulande geprüft werden.

Mobile Apps zu Kontaktverfolgung und Warnung

Mobile Apps zu Kontaktverfolgung und Warnung

Konzept für die Verwendung von datenschutzgerechten Apps zur freiwilligen Nachverfolgung von Kontakten

Konzept für die Verwendung von datenschutzgerechten Apps zur freiwilligen Nachverfolgung von Kontakten

  • Sie sollten in vollem Umfang mit den Vorschriften der EU zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen.

  • Sie sollten in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eingeführt und von ihnen genehmigt werden.

  • Sie sollten freiwillig installiert und deaktiviert werden, sobald sie nicht mehr nötig sind.

  • Sie sollten darauf abzielen, die neuesten technologischen Lösungen zum Schutz der Privatsphäre zu nutzen. Da sie sich voraussichtliche auf Bluetooth-basierte Näherungstechnik stützen dürften, lassen sie keine Bestimmung des Standorts der Nutzer zu.

  • Sie sollten auf anonymisierten Daten beruhen: Sie können Personen warnen, die sich über einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden haben, so dass sie sich testen lassen oder selbst isolieren können, ohne dass die Identität des Infizierten aufgedeckt wird.

  • Sie sollten europaweit interoperabel sein, damit die Bürger auch beim Überschreiten der Grenzen geschützt werden.

  • Sie sollten in anerkannten epidemiologischen Leitlinien verankert sein und bewährte Verfahren in Bezug auf Cybersicherheit und Zugänglichkeit widerspiegeln.

  • Sie sollten sicher und wirksam sein.

Quelle:https://ec.europa.eu/germany/news/20200416-eu-konzept-tracking-apps_de _blank external-link-new-window

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