Sachsen und Bayern für Bürokratieabbau im Gesundheitswesen

Bürokratielast für Ärzte und Zahnärzte reduzieren

pr/mth/pm
Nachrichten
Die Freistaaten Bayern und Sachsen setzen sich dafür ein, die Bürokratielast in Arzt- und Zahnarztpraxen zu reduzieren – zum Beispiel im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Für den Bürokratieabbau sollten verstärkt digitale Lösungen einbezogen werden.

In einer gemeinsamen Kabinettssitzung der Sächsischen Staatsregierung und des Bayerischen Ministerrats wurde eine umfangreiche Zusammenarbeit der beiden Freistaaten sowie weitergehende Kooperationen bei wichtigen Zukunftsthemen vereinbart. Einer der Schwerpunkte war der Bürokratieabbau im Gesundheitswesen. Beide Länder halten eine nachhaltige, effektive und spürbare Reduzierung der Bürokratielast für Ärzte und Zahnärzte für unabdingbar und sehen darin eine Daueraufgabe von Bund, Ländern und der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen. Die Staatsregierungen werden sich deshalb beim Bund für eine Entlastung der ärztlichen Tätigkeit von bestehenden und die Vermeidung neuer bürokratischer Vorgaben (zum Beispiel im Rahmen von Gesetzgebungsvorhaben des Bundes) einsetzen, heißt es dazu in einer Presseerklärung.

Für den Bürokratieabbau sollten demzufolge verstärkt digitale Lösungen einbezogen werden. Digitalisierung besitze umfangreiches Potential, bürokratischen Aufwand in der ärztlichen Tätigkeit zu reduzieren. So ist etwa die elektronische Abrechnung zwischen Praxen und Kassenärztlichen Vereinigungen inzwischen als Standard etabliert und kann daher Vorbild für die Digitalisierung weiterer Arbeitsschritte werden.

Digitalisierungshürden überprüfen

Hinsichtlich der Anwendung digitaler Lösungen müssten den beiden Ländern zufolge auch Digitalisierungs-Hürden wie Schriftformerfordernisse in Gesetzen im konkreten Einzelfall einer Überprüfung unterzogen werden. Um dem weiteren Prozess zu strukturieren, soll eine Abstimmung mit den übrigen Bundesländern sowie eine Befassung der Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit dem Thema erfolgen.

Zustimmung von der Bayerischen Landeszahnärztekammer und der KZV Bayern

Zustimmung zu den Plänen des Bayerischen Ministerrats und der Sächsischen Staatsregierung signalisierten die Bayerische Landeszahnärztekammer und die KZV Bayerns. Bei den bayerischen Zahnärzten rennen sie mit diesem Vorschlag offenen Türen ein, betonten beide Organisationen. Die Vereinbarung komme als „das richtige Signal zur richtigen Zeit“, kommentierte Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und Vorsitzender des Vorstands der KZV Bayerns (KZVB).

Schott: Rückgang bei den Praxen auch wegen Bürokratiebelastung

„Die Bürokratiebelastung der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte hat ein Maß erreicht, das die Gründung oder Übernahme einer Praxis für die jungen Kolleginnen und Kollegen immer unattraktiver erscheinen lässt,“ kommentierte der stellvertretende KZVB-Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott, der als niedergelassener Zahnarzt in Oberfranken tätig ist. Schott: „Auch deshalb geht die Zahl der Zahnarztpraxen kontinuierlich zurück. Ein starkes Wachstum ist dagegen bei den angestellten Zahnärzten zu verzeichnen. Die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung lässt sich auf Dauer aber nur sicherstellen, wenn wieder mehr junge Zahnärzte den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Dazu würde der Bürokratieabbau einen wichtigen Beitrag leisten“, unterstrich er.

"Spahns geplante Gesetze erhöhen Verwaltungsaufwand"

Gerade mit Blick auf die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems ist nun nach Meinung von BLZK und KZVB Augenmaß gefragt. Viele der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplanten Gesetze würden den Verwaltungsaufwand in den Praxen nämlich nicht reduzieren, sondern weiter erhöhen.

Berger dazu: „Die elektronische Patientenakte (ePA) ist zwar ein hehres Ziel, sie muss aber auch mit Inhalten gefüllt werden. Befunde, die bislang nur in der Praxiskartei dokumentiert wurden, müssen künftig auch in die ePA übertragen werden. Das kostet Zeit, die für die Patientenversorgung fehlt. Wir wissen bis dato auch nicht, in welchem Umfang den Zahnärzten dieser zusätzliche Aufwand vergütet wird“, so Berger.

Grundsätzlich stehe die Zahnärzteschaft der Digitalisierung jedoch positiv gegenüber. „Es kommt nun darauf an, dass digitale Lösungen intelligent umgesetzt werden. Der Wegfall von Schriftformerfordernissen, den die Bundesländer Bayern und Sachsen vorschlagen, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, betonen BLZK und KZVB.

Belastung durch Zwang zu Papierform

Als weitere Beispiele für einen echten Bürokratieabbau im Gesundheitswesen nennen die beiden Körperschaften die Verlängerung der Frist für die Aktualisierung der Strahlenschutz-Fortbildungen, die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, die Abschaffung regelmäßiger Praxisbegehungen durch die Gesundheitsämter, eine Reduzierung der Dokumentationspflichten und höhere Bagatellgrenzen für Prüfanträge der Krankenkassen. Auch bei der elektronischen Abrechnung gebe es weiteres Verbesserungspotenzial. So müssten Laborrechnungen oder Heil- und Kostenpläne teilweise immer noch in Papierform vorgelegt werden.

Dr. Thomas Breyer (niedergelassen in Meißen)

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