PZR, MHI und UPT

DG Paro plädiert für differenzierte Betrachtung

sg/pm
NachrichtenZahnmedizin
Die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro) kritisiert diverse Presseveröffentlichungen der Vergangenheit, die den Nutzen einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) anzweifelten: sie seien weder sachlich richtig noch für Patienten hilfreich.

In einer Stellungnahme plädiert die DG PARO daher für einen sorgfältigeren Umgang mit den Begrifflichkeiten und eine differenzierte Betrachtung der Patientenzielgruppen. Die aktuelle Berichterstattung suggeriere, dass die PZR verzichtbar sei, heißt es.

"Begriffe werden durcheinandergeworfen"

Die Begriffe Mundhygieneinstruktion (MHI), Professionelle Zahnreinigung (PZR) und unterstützende Parodontitistherapie (UPT) würden häufig durcheinandergeworfen und PZR wie ein Überbegriff verwendet. Das führe zu Missverständnissen. Zwar liste die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unter der Überschrift PZR mehrere Maßnahmen auf. Aber die Position der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), nach der die PZR abgerechnet wird (GOZ 1040) umfasse nur „das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen (…)“.

Verschiedene GOZ-Positionen

Für die Erfassung vorhandener Beläge und Blutungen des Zahnfleisches (GOZ 4005) sowie Hinweise zur Optimierung der häuslichen Mundhygiene (GOZ 1000 oder 1010) würden andere GOZ-Positionen berechnet. „Ein Patient, der glaubt, dass PZR dies alles umfasse, dürfte sich wundern, wenn dann über die Position PZR hinaus noch einiges andere berechnet wird“, heißt es in der Stellungnahme. Insofern könne die aktuelle Diskussion dazu beitragen, zukünftig besser zwischen den Leistungen MHI, PZR und UPT zu differenzieren.

Die DG Paro verweist auf die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V): Demnach litten in der Gruppe der 35- bis 44-Jährigen 10 Prozent an schweren (CPI/PSI-Code 4) und weitere 48 Prozent an moderaten (CPI/PSI-Code 3) Parodontalerkrankungen. In der Gruppe der jungen Senioren liegen die entsprechenden Zahlen bei 25 Prozent respektive gut 50 Prozent.

Parodontal erkrankte Patienten bräuchten systematische Nachbetreuung

Für Patienten mit CPI/PSI-Code 3 und 4 reichten aber allein MHI oder PZR nicht aus. Die DG Paro: „Hier ist eine ergänzende systematische Therapie von Parodontopathien oder unterstützende Parodontitistherapie (UPT) unabdingbar, um diese stille und deshalb leicht zu übersehende Erkrankung in den Griff zu bekommen.“ Parodontal erkrankte Patienten bräuchten eine systematische Nachbetreuung, so die Stellungnahme. „Fatal wäre es, wenn Patienten, die an Parodontitis erkrankt sind, durch solche Berichterstattung glaubten, ohne MHI oder PZR auszukommen. Im Gegenteil: Sie müssen systematisch aktiv parodontal therapiert (geschlossenes/offenes Vorgehen) und anschließend kontinuierlich je nach individuellem Risiko 1- bis 4-mal pro Jahr nachbetreut werden.“

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