Home

KZBV: GKV-SVSG führt zu verkappter Fachaufsicht

pr/pm
Nachrichten
Das geplante GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG) führt zum Ende der Selbstverwaltung. Das befürchtet die KZBV. Anlässlich der heutigen Anhörung forderte sie das BMG auf, den Entwurf zurückzuziehen oder zumindest in zentralen Punkten zu ändern.

Die KZBV zeigt sich davon überzeugt, dass das Gesetz den Anfang vom Ende eines selbstverwalteten Gesundheitssystems darstellt. Das BMG beabsichtigt in dem Gesetzesentwurf faktisch, die bestehende Rechtsaufsicht über die Spitzenorganisationen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer verkappten Fachaufsicht auszubauen.

Nach Bewertung der KZBV sind vor allem folgende Punkte besonders kritisch:

  • die verbindlichen Vorgaben für unbestimmte Rechtsbegriffe durch das BMG, wodurch dieses ermächtigt wird, jegliches Verwaltungshandeln der betroffenen Körperschaften eigenständig und kleinteilig zu regeln,

  • die Anordnung und Selbstvornahme von Satzungsänderungen, wodurch das BMG die Satzung der Körperschaften im Prinzip selbst detailliert bestimmen kann, wenn etwa Anordnungen nicht in bestimmter Frist erfüllt werden, sowie

  • der Einsatz eines sogenannten „Entsandten für besondere Angelegenheiten“ (=Staatskommissar), wenn das BMG bloße Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Verwaltung sieht. Der Entsandte soll dann unmittelbar die Aufgaben der entsprechenden Organe der Körperschaften übernehmen.

„Schon der Gesetzestitel ist unverhohlener Zynismus", erklärt der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer dazu. "Dieses Konstrukt leistet einer generellen Misstrauenskultur Vorschub, die die notwendige Vertrauensbasis zwischen Politik und Selbstverwaltung aufkündigt. Ich fordere Minister Gröhe deshalb auf, zu einer Rechtsaufsicht mit Augenmaß zurückzukehren“, sagte er.

"Die Zahnmedizin ist hervorragend aufgestellt"

Eßer betont weiter, dass die Zahnärzteschaft erst kürzlich mit der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie den Beweis geführt habe, dass die Zahnmedizin in Deutschland hervorragend aufgestellt sei. Die Zahnärzteschaft habe ihre Richtlinien präventionsorientiert gestaltet, den BEMA neu strukturiert, das Festzuschusssystem beim Zahnersatz gegen alle Widerstände zum Erfolg geführt, ein wegweisendes Konzept zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde umgesetzt und ein ganzes Maßnahmenbündel zur Bekämpfung frühkindlicher Karies auf den Weg gebracht.  Eßer: "Wir machen uns stark für einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zur Versorgung. Und als Dank dafür wird die KZBV jetzt für Verfehlungen Anderer durch den Gesetzgeber in Kollektivhaftung genommen.“

"Es gilt, Schaden vom GKV-System abzuwenden"

Die exzessiv ausgeweiteten Eingriffsmöglichkeiten des BMG führen aus Sicht der KZBV zu einer systematischen Aushöhlung der Selbstverwaltung. Diese sei jedoch zentrales Element von Freiberuflichkeit und tragende Säule einer umfassenden Gesundheitsversorgung, um die Deutschland weltweit beneidet werde. Eßer: „Der Blick in europäische Nachbarländer zeigt: Staatlich zentrierte Gesundheitssysteme sind nicht ansatzweise so leistungsfähig wie unsere seit Jahrzehnten bewährte Versorgung“. Es gelte also, im laufenden Gesetzgebungsverfahren erheblichen Schaden von einem funktionierenden, erfolgreichen und - zumindest bislang noch - selbstverwalteten GKV-System abzuwenden.Weitere Informationen sowie die Stellungnahme der KZBV zum GKV-SVSG können auf derWebseiteder Organisation abgerufen werden. Zudem ist dort ein Zehn-Punkte-Programm verfügbar, das zentrale Kritikpunkte an dem Gesetz in Kurzform beschreibt.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.