Lob und Kritik

Reaktionen auf das Terminservice-Gesetz

pr/pm
Nachrichten
Kaum war das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Bundestag beschlossen, meldeten sich Ärzte, Kassen, Politiker und Verbände zu Wort. Es gab Lob, aber auch viele kritische Stimmen.

Das Kernanliegen des Gesetzes: Die Terminvergabe bei Ärzten soll vereinfacht und beschleunigt werden. Dazu sollen die Terminservicestellen der KVen ausgebaut werden, es soll schnellere Termine bei Fachärzten geben. Ab Januar 2020 sollen die Servicestellen bundesweit unter der Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erreichbar sein. Die Zahl der Mindestsprechstunden wird von 20 auf 25 Stunden pro Woche angehoben. Außerdem gibt es Vergütungsanreize für Haus- und Fachärzte, eine bessere Versorgung durch Heilmittelerbringer und die Digitalisierung im Gesundheitswesen. 

Dr. Andreas Gassen, KBV

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sieht im Gesetz gute Ansätze, kritisiert aber eine überbordende Detailregelung und den fehlenden Mut zum Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung. „Noch mehr Arbeit und Leistungen kann es nur geben, wenn diese auch bezahlt werden. Diese eigentlich simple Erkenntnis ist mit dem TSVG nun erstmals von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Gesetzesform gegossen worden. Das erkennen wir ausdrücklich an“, sagte der KBV-Chef Dr. Andreas Gassen in einer ersten Stellungnahme. „Wie viel Geld mehr es am Ende sein wird, weiß heute allerdings noch niemand. Erst muss sich zeigen, ob die vielen Einzelmaßnahmen überhaupt die beabsichtigte Wirkung erzielen“, führte er aus.

Besser wäre es aus Sicht der KBV gewesen, statt der komplizierten kleinteiligen Regelungen einfach die Grundleistungen zu entbudgetieren. Gassen kritisierte weiter, dass das Gesetz massiv in Praxisabläufe eingreift: „Mehr Regeln und mehr Gängelung für den Praxisalltag bringt das Gesetz mit sich.“

Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, BÄK

Für den Präsidenten der Bundesärztekammer.  Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, enthält das TSVG vernünftige Ansätze. Anders als in früheren Zeiten sehe es nicht nur neue Aufgaben für Ärzte vor, es vergüte sie zum Teil auch zusätzlich. Mit großer Sorge betrachtet er aber die zunehmenden Eingriffe des Staates in die Arbeit der Selbstverwaltung.

Montgomery nennt dazu zwei Beispiele: Staatliche Vorgaben zur Praxisführung helfen seiner Meinung nach niemandem, hielten aber junge Ärzte von einer Niederlassung ab. Damit würden die selbstgesetzten Ziele der Koalition beim TSVG in ihr Gegenteil verkehrt. Und auch die neuen Mehrheitsanteile des Staates in der Gesellschaft zum Aufbau der Telematik (gematik) schaden laut Auffassung Montgomerys mehr, als dass sie nützen. Damit werden in der gematik diejenigen an den Rand gedrängt, die tagtäglich mit den digitalen Anwendungen arbeiten. Montgomery weiter: „Vor uns liegen enorme Herausforderungen, die die Politik nur gemeinsam mit der Selbstverwaltung meistern kann. Es gilt, der schleichenden Übernahme unseres Gesundheitswesens durch Großinvestoren Einhalt zu gebieten. Im TSVG finden sich dafür nur erste Ansätze, die wir weiter ausbauen müssen.“

Dr. Ulrich Weigelt, DHÄV

Für den Deutschen Hausärzteverband (DHÄV) schießt der Gesetzgeber mit manchen Maßnahmen über das Ziel hinaus. Vielen Akteuren der gemeinsamen Selbstverwaltung, aber auch der Ärzteschaft selbst, werde die notwendige „Beinfreiheit“ genommen, erklärte der Bundesvorsitzende Dr. Ulrich Weigelt dazu. Weigelt: „Der größte Pluspunkt aus unserer Sicht ist eine grundsätzliche Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Die verpflichtende Bonifizierung einer Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist als positives Signal zu bewerten. Allerdings müssen wir abwarten, wie die Kassen mit dieser Regelung umgehen werden und wie das recht bürokratische Verfahren zur prospektiven Berechnung von Einsparungen in der Praxis umgesetzt wird.“

Dr. Klaus Reinhardt, Hartmannbund

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, erinnerte eindringlich an die Bedeutung von Eigeninitiative und Verantwortung in der ärztlichen Selbständigkeit: „Jeder unangemessene politische Eingriff schwächt deshalb unmittelbar auch unser Gesundheitssystem“, erklärte er. Den Jubel der SPD, man habe mit dem TSVG einen weiteren Schritt in Richtung Bürgerversicherung getan, bezeichnete Reinhardt als „bedauerlichen Ausdruck ideologischer Verblendung.“  

Frank Knieps, BKK-Dachverband

Heftige Kritik kommt von Seiten der Kassen, sie führen Mehrkosten und – wie die Ärzte – Eingriffe in die Selbstverwaltung an. So erklärte der Vorstand des BKK-Dachverbandes, Frank Knieps, ursprünglich habe Gesundheitsminister Jens Spahn mit dem Gesetz die Versorgung der Versicherten verbessern wollen. Knieps: „Statt sich darauf zu konzentrieren, wurde ein Omnibus geschaffen, der viele fragwürdige Strukturveränderungen ins Gesundheitssystem bringt. Sie kosten Milliarden und bieten Anreize zu Manipulationen.“ Der vdek moniert Mehrkosten in Milliardenhöhe und beziffert diese allein in der ärztlichen Versorgung mit 1,2 Milliarden Euro im Jahr.

  • über bundesweit einheitliche Notdienstnummer (116117) 24 Stunden täglich an sieben Tagen pro Woche erreichbar

  • auch Terminvermittlung zu Haus- und Kinderärzten

  • Wartezeiten für Fachärzte werden auf vier Wochen verkürzt.

  • In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt.

  • Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal nur 2 Wochen betragen

  • mindestens 25 Stunden pro Woche

  • Die KVen informieren im Internet über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte;

  • Facharztgruppen der grundversorgenden Versorgung (wie Augenärzte, Frauenärzte oder HNO-Ärzte) müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten.

  • Erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt (Zuschlag von mindestens 10 Euro)

  • (Akut-)Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt werden (extrabudgetär)

  • Leistungen für neue Patienten in der Praxis (extrabudgetär)

  • Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden (extrabudgetär)

  • Leistungen für übernommene Patienten nach Terminvermittlung durch einen Hausarzt (extrabudgetär)

  • obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land;

  • KVen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen (Eigeneinrichtungen) oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenig Ärzte gibt

  • Die elektronische Patientenakte soll Alltag werden. Krankenkassen sollen bis spätestens 2021 ihren Versicherten solche Akten anzubieten, auch via Smartphone und Tablet

  • Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen sollen ab 2021 von den behandelnden Ärzten an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.

  • Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab dem 1.10.2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Dadurch werden die Versicherten, die auf eine Versorgung mit Zahnersatz angewiesen sind, finanziell entlastet.

  • Entscheidungsprozesse in der Gesellschaft für Telematik (Gematik) sollen effektiver gestaltet werden, damit die Einführung weiterer Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur zügig umgesetzt wird. Das Bundesgesundheitsministerium übernimmt deshalb 51 Prozent der Geschäftsanteile der gematik.

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