Bundesamt für Strahlenschutz

Röntgenpass seit Jahresanfang nicht mehr vorgeschrieben

mth/pm
NachrichtenPraxis
Gemäß der neuen Strahlenschutzverordnung sind Praxen und Kliniken nicht mehr dazu verpflichtet, ihren Patienten Röntgenpässe anzubieten und Untersuchungen darin einzutragen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät Patienten trotzdem dazu, über strahlendiagnostische Untersuchungen in Eigenregie Buch zu führen.

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) trat am 31. Dezember 2018 gemeinsam mit dem bereits im Jahre 2017 beschlossenen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Kraft und ersetzt die bisherige Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung.

Die neue Regelung nahm das BfS zum Anlass, Patienten dazu zu raten, über erhaltene strahlendiagnostische Untersuchungen Buch zu führen. Außerdem empfiehlt das Amt, sich über bildgebende Verfahren zu informieren, für die keine Röntgenstrahlung oder radioaktiven Stoffe eingesetzt werden. Dazu gehören Magnetresonanztomografie (MRT) und Ultraschalldiagnostik.

BfS bietet Alternativdokument zum abgeschafften Röntgenpass

In der Mitteilung empfiehlt BfS-Präsidentin Inge Pauli Patienten, "ein Dokument zu führen, in dem von Arztpraxen und Kliniken freiwillig Röntgen- und nuklearmedizinische Untersuchungen eingetragen werden. Damit kann ein Abgleich mit vorherigen Aufnahmen erfolgen und auf eine unnötige Wiederholungsuntersuchung verzichtet werden".

Auf seiner Internetseite stellt das Bundesamt ein Dokument zum Download zur Verfügung, das für eine persönliche Dokumentation genutzt werden kann.

Quelle: www.bfs.de

135 Millionen Röntgenuntersuchungen jährlich

In Deutschland werden laut BfS etwa 135 Millionen Röntgenuntersuchungen jährlich durchgeführt, im Schnitt wird jeder Deutsche also 1,7 Mal pro Jahr geröntgt. Die daraus resultierende Strahlenbelastung liegt bei rund 1,6 Millisievert. Zum Vergleich: Die durchschnittliche natürliche Strahlenbelastung, der eine Person in Deutschland im Schnitt im Jahr ausgesetzt ist, beträgt 2,1 Millisievert.

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