Änderungsanträge zum Patientendaten-Schutz-Gesetz

Ärzte erhalten Erleichterung bei der Befüllung der ePA

pr
Die Koalition hat umfangreiche Änderungsvorschläge zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vorgelegt. Es soll Erleichterungen für Ärzte bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) geben.

Ferner sollen in der Telematikinfrastruktur nur elektronische Patientenakten zugelassen werden, die von den Krankenkassen, von Unternehmen der privaten Krankenversicherung oder von den sonstigen Einrichtungen angeboten werden. „Denn nur solche bieten die Gewähr, dass sie den erforderlichen strengen datenschutzrechtlichen Standards entsprechen“, so das Papier.

Wichtig ist diesichere und getrennte Verarbeitung der Datenbestände

Weiterhin ist vorgesehen, dass der GKV-Spitzenverband jährlich zum 1. Januar prüfen soll, ob die Krankenkassen ihren Versicherten eine von der gematik zugelassene elektronische Patientenakte anbieten, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Damit die Versicherten ebenfalls einen Überblick erhalten, welche Krankenkassen eine ePA anbieten, wird der GKV-Spitzenverband verpflichtet, entsprechende Information auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Die Koalition spricht sich dafür aus, dass gesetzliche Krankenkassen auch privaten Krankenversicherern ihre Komponenten und Dienste der ePA zur Verfügung stellen sollen. Insbesondere spricht sich die Koalition für geeignete Maßnahmen aus, um eine sichere und getrennte Verarbeitung der Datenbestände zu gewährleisten. Sie hält eine gesonderte gesetzliche Aufgabenbefugnis für erforderlich, weil Versicherungsträger nur Geschäfte zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben führen. Es sei daher sicherzustellen, dass die Entwicklungs- und Betriebskosten für die elektronische Patientenakte von der PKV anteilig getragen werden.

Patienten sollen über Folgen von Datenlöschungen aufgeklärt werden

Versicherte sollen nach den Plänen der Koalition ab dem 1. Januar 2022 einem Vertreter die Befugnis erteilen dürfen, in ihrem Auftrag die ePA für sie zu verwalten. Hierdurch werde sichergestellt, dass sich auch Versicherte, die eine ePA nicht selbst verwalten wollen oder können, ohne Abstriche bei den Funktionalitäten für eine elektronische Patientenakte entscheiden können, heißt es in dem Papier.

Darüber hinaus sollen Versicherte auch auf Konsequenzen hingewiesen werden, wenn sie sich entscheiden sollten, keine ePA zu nutzen, ihrem Arzt Daten aus der ePA nicht zur Verfügung zu stellen oder auch Daten zu löschen. Hierdurch könnten die Qualität und die Sicherheit der Behandlung gefährdet werden, heißt es. Versicherte sollten auch nicht bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen, weil sie den Krankenkassen Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte für die Nutzung zusätzlicher Inhalte und Anwendungen zur Verfügung stellen oder dies unterlassen.

gematik soll bei Fehlern Anwendungen überarbeiten

Nach den Plänen der Koalition sollen Fehlermeldungen im Zusammenhang mit den Anwendungen für die ePA (so etwa mit dem elektronischen Organspenderausweis, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, dem Medikationsplan, den Notfalldaten oder Verordnungen) in einer Meldestelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusammengeführt werden. Das BfArM wiederum soll seine Bewertungen der Fehlermeldungen an die gematik zurückspielen, die die medizinischen Anwendungen dementsprechend überarbeiten soll.

Das PDSG befindet sich kurz vor dem parlamentarischen Abschluss. Die abschließende 2. und 3. Lesung im Bundestag soll in der ersten Juliwoche stattfinden.

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