Kabinett beschließt Zweites Führungspositionsgesetz

Auf dem Weg zu mehr Frauen in den Vorständen

pr/pm
Gesellschaft
Künftig soll es mehr Frauen in Vorständen geben – das hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Damit sollen diese eine gleichberechtigte Teilhabe an den Führungsetagen erhalten. Einbezogen sind auch die Krankenkassen.

Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur „Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionengesetz – FüPoG II)“ beschlossen. Damit will der Gesetzgeber die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst weiter erhöhen und deren gleichberechtigte Teilhabe an den Führungsetagen erreichen.

Auch Krankenkassen sind mit eingeschlossen

Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie bei den Krankenkassen und bei Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit wird eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt. Das Mindestbeteiligungsgebot soll künftig für rund 155 Sozialversicherungsträger gelten. Die Führungsetagen sollen bis spätestens 31. Dezember 2025 mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein.

Rücksicht auf die Sonderstellung der Freien Berufe

Der Entwurf geht auch auf die Freien Berufe ein. Mit Rücksicht auf deren besondere Stellung sieht er von Regelungen zur Beteiligung von Frauen in den Selbstverwaltungskörperschaften der freien Berufe ab (Bundesrechtsanwaltskammer –BRAK, Bundesnotarkammer –BNotK, Patentanwaltskammer –PAK, Wirtschaftsprüferkammer –WPK). Gleiches gilt für die Selbstverwaltungskörperschaften der gewerblichen Wirtschaft (Industrie-und Handelskammern, Handwerkskammern).

Der Entwurf sieht nur Vorgaben für die Teilhabe von Frauen und Männern an Leitungsorganen der Träger der Sozialversicherung vor. Anders als zuvor noch im Referentenentwurf sind im jetzt vorliegenden Regierungsentwurf die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in der Begründung zu den freien Berufen nicht mehr explizit genannt.

Der Gesetzentwurf ist gemeinsam vom Bundesjustizministerium und vom Bundesfamilienministerium erarbeitet worden. Er soll das das 2015 in Kraft getretene Führungspositionengesetz (FüPoG) weiterentwickeln und Lücken schließen.

Auszug aus dem Gesetzesentwurf

Auszug aus dem Gesetzesentwurf

  • In Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit in der Regel mehr als 2000 Beschäftigten, die mehr als drei Mitglieder haben, muss mindestens ein Mitglied eine Frau und ein Mitglied ein Mann sein. Davon werden rund 70 Unternehmen, von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben, betroffen sein.

  • Unternehmen werden in Zukunft begründen und darüber berichten müssen, warum sie sich das Ziel setzen, null Frauen in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße festlegen oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, können künftig effektiver sanktioniert werden.

  • Ziel ist, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes bis Ende 2025 zu erreichen.

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