ZApprO

BZÄK plädiert für Anschubfinanzierung

ck/pm
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich an die Bundesministerien für Gesundheit sowie für Bildung und Forschung, gewandt und um finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Approbationsordnung geworben.

Die Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) tritt zum 1. Oktober 2020 in Kraft. Allerdings gibt es gut sieben Monate vor dem Inkrafttreten der neuen ZApprO weder einen Finanzierungsplan, noch wurde der Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen abschließend definiert.

"Ein Bund-Länder-Dialog ist dringend nötig"

Damit fehlen den Universitäten laut BZÄK immer noch Schlüsselvoraussetzungen, um einen Studienplan für ein neues, qualitativ anspruchsvolles Zahnmedizinstudium zu erstellen. Die BZÄK befürchtet, dass eine drohende Unterfinanzierung des Zahnmedizinstudiums zu Qualitätseinbußen oder zur Absenkung der Studierendenzahlen führen würde. Dies gilt es zu verhindern.

Die BZÄK hat sich daher an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesbildungsministerin Anja Karliczek gewandt und um finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Approbationsordnung – zum Beispiel in Form einer Anschubfinanzierung – geworben.

Mit ihrer Zustimmung zur Novelle der Approbationsordnung hatten die Länder 2019 zeitgleich im Bundesrat einen Beschluss gefasst, der den Bund in die finanzielle Mitverantwortung für die verordnungsgemäße Umsetzung der Novelle einbezieht. Bislang wurde hier der Dialog zwischen Bund und Ländern jedoch noch nicht wieder aufgenommen.

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