BdZM zum NC-Beschluss in der Medizin

"Das Urteil regt die Politik derzeit wenig zu Reformen an!"

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Das Bundesverfassungsgericht hält den NC in der Medizin teils für verfassungswidrig. Wie der Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland das Urteil einordnet, erläutert deren Vorsitzender Maximilian Voß. Ein Kurzkommentar.

"Das Urteil zeigt, dass das aktuelle Verfahren zur Vergabe der Studienplätze nicht reif für die Zukunft ist. Es ist daher erforderlich ein neues Verfahren zu entwickeln, das auch die Qualifikation des einzelnen Bewerbers berücksichtigen kann. Gemeinsam fordern wir mit den anderen Medizinstudiengängen schon in einem gemeinsamen Positionspapier, die Art und Weise zu überarbeiten.
Das Urteil regt die Politik derzeit wenig zu Reformen an. Nichtsdestotrotz ist ein modernes auf die Zahnmedizin zugeschnittenes Auswahlverfahren anzustreben und auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen, das mit seinem Urteil eine generelle Diskussion in allen Gremien anregt. Bis zur Umsetzung, die sicherlich noch einige Jahre braucht, gilt es in der Zahnmedizin gemeinsam herauszufinden, wie die das Auswahlverfahren im konkreten aussehen könnte.

Maximilian Voß, Vorsitzender des Bundesverbandes der Zahnmedizinstudenten in Deutschland e.V.

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