Gutachten zur Legitimation des G-BA

FDP kritisiert: „Die Bundesregierung mauert“

pr/pm
Die FDP fordert von der Bundesregierung die Herausgabe von drei Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie sollten unverzüglich dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden.

Prof. Dr. Andrew Ullmann, MdB, Obmann im Gesundheitsausschuss, und die FDP-Bundestagsfraktion haben in einer kleinen Anfrage zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) drei vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Dezember 2016 in Auftrag gegebene Gutachten zum Gegenstand ihrer Fragen an die Bundesregierung gemacht. Die Gutachten liegen seit Dezember 2017 im BMG vor und sind nicht veröffentlicht.

Der Parlamentarische Staatssekretär im BMG, Dr. Thomas Gebhardt, schreibt dazu in seiner Antwort: „Die Prüfung der in dem Gutachten behandelten Fragestellungen und weiterführenden Entscheidungen vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieser Prüfung obliegen der Bundesregierung. Durch eine Veröffentlichung der Gutachten sollte dem nicht vorgegriffen werden.“ Zu der Frage, zu welchen Ergebnissen die Gutachten führen, schreibt er weiter: „Die im Auftrag des BMG erstellten Gutachten spiegeln die Bandbreite der in der Rechtswissenschaft vertretenen Positionen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA wider. Die Gutachten beleuchten die verfassungsrechtliche Legitimation aus unterschiedlichen Perspektiven und sind zu verschiedenen Ergebnissen gekommen.“ Weiterführende Entscheidungen würden vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieser Prüfung getroffen.

Ullmann erklärt dazu: „Die Antwort der Bundesregierung auf unsere kleine Anfrage zeigt, dass die Bundesregierung mauert, wenn es um die Herausgabe der Gutachten geht. Diese Beantwortungstaktik kann nur bedeuten, dass die Ergebnisse der Gutachten eine nicht zufriedenstellende Rechtslage offenbart haben und die Bundesregierung damit nicht umzugehen weiß.“ Der Parlamentarier weiter: „Die Antwort der Bundesregierung auf unsere kleine Anfrage zeigt, dass die Bundesregierung mauert, wenn es um die Herausgabe der Gutachten geht. Diese Beantwortungstaktik kann nur bedeuten, dass die Ergebnisse der Gutachten eine nicht zufriedenstellende Rechtslage offenbart haben und die Bundesregierung damit nicht umzugehen weiß.“

Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) bereits im Jahr 2015 Anlass zu einer verfassungsrechtlichen Prüfung einzelner Rechtsgrundlagen im SGB V gegeben hatte, auf deren Grundlage der G-BA handelt. Die Problematik ist maßgeblich verbunden mit der ständigen Rechtsprechung des BVerfG, wonach der Gesetzgeber das Wesentliche selber im Gesetz regelt und dies nicht durch eine pauschale gesetzliche Ermächtigungsregelung auf die Exekutive delegieren darf. Der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat deshalb die drei Gutachten in Auftrag gegeben. Beauftragt wurden die rechtswissenschaftlichen Gutachter Ulrich Gasner, Augsburg, Thomas Kingreen, Regensburg und Winfried Kluth, Halle-Wittenberg.

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