Unabhängige Patientenberatung Deutschland

Gehört die Homöopathie in den GKV-Leistungskatalog?

pr/pm
Hat die Homöopathie trotz eindeutiger Studien zu ihrer mangelnden Evidenz im GKV-Leistungskatalog etwas zu suchen? Dieser Frage ist die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) nachgegangen.

„Homöopathische Behandlungsmethoden haben keine Wirkung über den Placeboeffekt hinaus“, betont Thorben Krumwiede, Geschäftsführer bei der Unabhängigen Patientenberatung. Zu diesem Ergebnis seien über einen langen Zeitraum zahlreiche wissenschaftliche Studien immer wieder gekommen.

Homöopathie kann gefährlich werden

Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter bei der UPD, räumt ein: „Homöopathische Kügelchen sind an sich erstmal nicht schädlich.“ Grundsätzlich habe jeder Patient das Recht, aus den verfügbaren Behandlungsmethoden diejenige zu wählen, die ihn am meisten überzeuge. Homöopathie könne aber gefährlich werden, wenn Menschen mit schweren Erkrankungen sich gegen erwiesenermaßen wirksame Therapien und stattdessen für die Homöopathie entscheiden, etwa bei Krebserkrankungen.

Schenkel: „Aufgrund der Fülle von oft falschen oder irreführenden Informationen zur Wirksamkeit der Homöopathie sind Patienten oft nicht ausreichend über Nutzen und Risiken homöopathischer Behandlungen informiert.“

die Übernahme ist ein falsches Signal

Für die UPD ist die Übernahme von homöopathischen Mitteln durch die Kassen ein falsches Signal. Denn immer spielen auch wirtschaftliche Interessen homöopathischen Behandlungsangeboten und Arzneien eine große Rolle.

Homöopathie mache zwar insgesamt nur einen kleinen Teil der Gesundheitsausgaben in Deutschland aus. Trotzdem handele es sich um ein Millionengeschäft. So haben laut UPD im Jahr 2020 rezeptfreie, in Apotheken gehandelte homöopathische Arzneimittel etwa 550 Millionen Euro Umsatz erzielt. Hinzu komme, dass viele Krankenkassen die Kosten für homöopathische Behandlungen im Rahmen von Satzungsleistungen übernehmen und diesen Umstand als Werbung nutzen, um potenzielle Kunden zu locken.

ein Millionengeschäft

Krumwiede weiter: „Für Kinder bis zwölf Jahren sind homöopathische Leistungen sogar Regelleistungen. Aus Patientensicht halten wir als UPD das für ein falsches Signal: Patienten gehen davon aus, dass ihre Kasse nur wirksame Therapien mit ausreichender wissenschaftlicher Evidenz bezahlt. Die Corona-Pandemie zeigt, welche fatalen Folgen es haben kann, wenn Falschinformationen zu Gesundheitsthemen um sich greifen.“

Dazu komme, dass aufgrund bestimmter rechtlicher Regelungen homöopathische Arzneimittel ohne wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis verkauft werden können. „Hier sehen wir auf jeden Fall Änderungsbedarf“, so Krumwiede.

Die neue Patienteninformation der UPD zur Homöopathie umreißt das Thema in einem Frage-Antwort-Format. So geht es um Fragen der Evidenz und den Placebo-Effekt, den Verzicht auf wirksame Behandlungen und um Gesundheitskompetenz. Behandelt wird auch die Sonderstellung homöopathischer Mittel im Arzneimittelgesetz und auf die Registrierung statt Zulassung.

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